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Sachsens Service-Portal - Amt 24
zurück zur ÜbersichtGewerbliche Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
Allgemeine Informationen
Beispiele für gewerbliche Sondernutzung:
- Gastronomischer Betrieb (Aufstellen von Tischen und Stühlen)
- Verkaufsstände, Imbissstände / -wagen, Schaubuden
- Verkaufswagen
- Verkaufswagen, die die im Umherfahren betrieben werden (Standzeit / Standort max. 30 min)
- Verkauf von Würstchen aller Art zum Sofortverzehr im Umherziehen
- Straßenverkaufsfenster
- Blumenverkauf / Grabschmuck
- Weihnachtsbaumverkauf
- Warenautomaten und Schaukästen, soweit sie mehr als 30 cm in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen
- Stumme Zeitungsverkäufer
- Aufstellen von Warentischen / -kästen / -ständen, Werbeträgern u. ä.
- Veranstaltungen aus gewerblichem Anlass (z.B. Eröffnung von Gewerbebetrieben)
- Werbetafeln für Veranstaltungen u.ä. - kurzfristig
- Anbringung von Hinweisschildern für Veranstaltungen, Firmen (gewerbliche Nutzung)
Hinweise
Vor Inanspruchnahme der gewerblichen Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Rechtsgrundlagen
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Reichenbach
Gebühren
gemäß Gebührenverzeichnis der Sondernutzungssatzungen
Formulare, Anträge, Merkblätter, Satzungen
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Reichenbach