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Gewerbliche Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

Allgemeine Informationen

Beispiele für gewerbliche Sondernutzung:

  • Gastronomischer Betrieb (Aufstellen von Tischen und Stühlen)
  • Verkaufsstände, Imbissstände / -wagen, Schaubuden
  • Verkaufswagen
  • Verkaufswagen, die die im Umherfahren betrieben werden (Standzeit / Standort max. 30 min)
  • Verkauf von Würstchen aller Art zum Sofortverzehr im Umherziehen
  • Straßenverkaufsfenster
  • Blumenverkauf / Grabschmuck
  • Weihnachtsbaumverkauf
  • Warenautomaten und Schaukästen, soweit sie mehr als 30 cm in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen
  • Stumme Zeitungsverkäufer
  • Aufstellen von Warentischen / -kästen / -ständen, Werbeträgern u. ä.
  • Veranstaltungen aus gewerblichem Anlass (z.B. Eröffnung von Gewerbebetrieben)
  • Werbetafeln für Veranstaltungen u.ä. - kurzfristig
  • Anbringung von Hinweisschildern für Veranstaltungen, Firmen (gewerbliche Nutzung)

Hinweise

Vor Inanspruchnahme der gewerblichen Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.

Rechtsgrundlagen

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Reichenbach

 

Gebühren

gemäß Gebührenverzeichnis der Sondernutzungssatzungen

Formulare, Anträge, Merkblätter, Satzungen

Sondernutzungssatzung

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Reichenbach