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zurück zur ÜbersichtGewerberegisterauskunft erteilen
Allgemeine Informationen
Das Gewerberegister ist ein von den Kommunalverwaltungen in Deutschland
geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO)
gemeldeten Gewerbe.
Für die An-, Um- sowie Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle besteht
Anzeigepflicht laut § 14 I GewO.
Für eine Gewerberegisterauskunft muss ein berechtigtes Interesse bestehen.
Rechtliche Grundlagen
§ 14 Gewerbeordnung (Anzeigepflicht)
Gebühren
Gemäß aktuellem Sächsischen Kostenverzeichnis in Verbindung mit dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz.