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Genehmigung von Veranstaltungen

Allgemeine Informationen

Veranstaltungen mit öffentlichem Charakter (Umzüge, Kundgebungen, Märkte, Großveranstaltungen, Messen, Vereins- und ähnliche Feste im Freien, Konzerte und Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen) bei denen der öffentliche Verkehrsraum oder öffentliche Anlagen genutzt werden bzw. Veranstaltungen, bei denen die Ausnahmen von den Regelungen der Polizeiverordnung notwendig sind, können im Einzelfall vom Ordnungsamt der Stadt Reichenbach zugelassen werden.
Zusätzlich kann eine Sondernutzungserlaubnis / verkehrsrechtliche Anordnung bezüglich der Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes oder eine Schank- und Speisewirtschaftserlaubnis (GAGEV) notwendig werden.

Hinweise

Öffentliche Versammlungen und Aufzüge bedürfen der Erlaubnis. Anträge sind beim Landratsamt Vogtlandkreis, Abteilung Ordnungsamt, Herrn Klause zu stellen.

Rechtsgrundlagen

Polizeiverordnung der Stadt Reichenbach im Vogtland als Ortspolizeibehörde zugleich als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Reichenbach im Vogtland und Heinsdorfergrund vom 01.01.2017

Sondernutzungssatzung der Stadt Reichenbach im Vogtland