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zurück zur ÜbersichtGeburt im Ausland
Allgemeine Informationen
Ist ein Deutscher im Ausland geboren, kann der Personenstandsfall auf Antrag im Geburtenregister beurkundet werden.
Hinweise
Die Standesbeamtinnen beraten Sie gern.
Rechtsgrundlagen
§ 36 Personenstandsgesetz (PStG)