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Erschließungsbeiträge

Kurzbeschreibung der Leistungen

  • Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
  • Ablöseverträge für Erschließungsbeiträge
  • Genehmigungen von beantragten Stundungen bzw. Ratenzahlungen für Erschließungsbeiträge
  • Bearbeitung von Widersprüchen gegen Erschließungsbeitragsbescheide

Erforderliche Unterlagen

Mit dem Antrag auf Stundungen bzw. Ratenzahlungen ist der Einkommensnachweis und eine Übersicht über allgemeine Verbindlichkeiten vorzulegen.
Das Antragsformular ist beim zuständigen Sachbearbeiter erhältlich.

Rechtsgrundlagen

Erschließungsbeitragsatzung der Stadt Reichenbach i.V.m. § 127 Baugesetzbuch

Gebühren

gebührenfrei