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Allgemeine Informationen
Für die Betreuung von Kindern in Kinderkrippe, Kindergarten und Hort sind Elternbeiträge zu entrichten.
Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich u.a. nach der Betreuungsart, des Stundenumfanges und ob bereits Geschwisterkinder die Einrichtung besuchen.
Die Elternbeiträge werden vom Stadtrat beschlossen. Diese gelten einheitlich für alle Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft.