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Sachsens Service-Portal - Amt 24
zurück zur ÜbersichtEheschließung im Ausland
Allgemeine Informationen
Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister des Wohnortstandesamtes des Antragstellers beurkundet werden.
Für die Frage, was im Vorfeld der Eheschließung im Ausland zu beachten ist, verweisen wir hiermit auf den Suchbegriff Ehefähigkeitszeugnis.
Hinweise
Die Standesbeamtinnen beraten Sie gern.
Rechtsgrundlagen
§ 34 Personenstandsgesetz (PStG)
Online-Antrag
Antragsteller, die Personenstandsurkunden beantragen möchten, können dies online erledigen.
Für die Onlineantragsstellung ist ein Amt24 Servicekonto notwendig. Die Registrierung ist unkompliziert. Anschließend erfolgt die Anmeldung über das Serviceportal.
Die erforderlichen Nachweise/Unterlagen können hochgeladen werden. Die Datenfelder sind nach Anleitung auszufüllen. Die Angaben können jederzeit zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigt werden.
Bitte geben Sie im Feld "Ort angeben" den jeweiligen Ereignisort (Eheschließungsort bei den Eheurkunden) an.