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Sachsens Service-Portal - Amt 24
zurück zur ÜbersichtEheschließung / Eheurkunde
Allgemeine Informationen
Um heiraten zu können, muss die Eheschließung im Wohnortstandesamt von einem der beiden Verlobten angemeldet werden. (Bitte vorher Termin vereinbaren)
Für ausländische Mitbürger gelten entsprechend der Staatsangehörigkeit und Lebenslage spezielle Regelungen, die im Standesamt zu erfragen sind.
Hinweise
Die Standesbeamtinnen beraten Sie gern.
Rechtsgrundlagen
§§ 11 ff Personenstandsgesetz (PStG) sowie § 1310 bis 1312 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte im Standesamt, da diese je nach Lebenslage sehr unterschiedlich sind. Die Auskunft kann an einen der beiden Verlobten erteilt werden.
Im Allgemeinen:
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
- beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister
- Aufenthaltsbescheinigung (mit Angabe des Familienstandes)
- Geburtsurkunde der gemeinsamen Kinder.
Bei Vorehen ist die Eheschließung sowie die Auflösung der Ehe nachzuweisen.
Online-Antrag
Antragsteller, die Personenstandsurkunden beantragen möchten, können dies online erledigen.
Für die Onlineantragsstellung ist ein Amt24 Servicekonto notwendig. Die Registrierung ist unkompliziert. Anschließend erfolgt die Anmeldung über das Serviceportal.
Die erforderlichen Nachweise/Unterlagen können hochgeladen werden. Die Datenfelder sind nach Anleitung auszufüllen. Die Angaben können jederzeit zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigt werden.
Bitte geben Sie im Feld "Ort angeben" den jeweiligen Ereignisort (Eheschließungsort bei den Eheurkunden) an.