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Verkehrsrechtliche Anordnung für die Durchführung von Arbeiten im Straßenraum (§ 45 StVO)

Allgemeine Informationen

Mindestens zwei Wochen vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, ist die Durchführung der Baumaßnahme unter Vorlage eines Verkehrszeichen-/Sperrplanes zu beantragen.
Dies gilt u.a. auch, wenn sich die Arbeiten auf Fußwege oder öffentliche Stellplätze erstrecken.

Hinweise

Die Bearbeitung der Vorgänge für das Stadtgebiet Reichenbach im Vogtland erfolgt durch Frau Kairies.

Die Bearbeitung der Anträge für die Ortsteile Mylau und Obermylau und Heinsdorfergrund erfolgt durch Frau Kummer.

Rechtsgrundlagen

  • § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Gebühren

gemäß Gebührenverordnung, in der Regel ab 68,00 Euro

Formulare

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO

Antrag

Antrag auf Verlängerung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO

Antrag