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zurück zur ÜbersichtDenkmalschutz und denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Hinweise
Denkmalschutzbehörde für die Stadt Reichenbach ist das Landratsamt Vogtlandkreis.
Zu seinem Aufgabengebiet gehören:
- Informationen zur aktuellen Denkmalliste des Freistaates Sachsen
- denkmalschutzrechtliche Genehmigungen für Instandsetzung, Umgestaltung, Veränderung, Beseitigung eines Denkmals
- Förderanträge für Denkmalschutzmaßnahmen
- Steuerbescheinigungen für Denkmalobjekte (z.B. § 7i EStG)
- Beratung
Das Sachgebiet Stadtplanung der Stadt Reichenbach unterstützt Ihr Anliegen:
- allgemeine Informationen zum Denkmalschutz
- Beratung
- Kontaktherstellung zur Unteren Denkmalschutzbehörde
Rechtsgrundlagen
Denkmalschutzgesetz des Freistaates Sachsen (SächsDSchG)