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Denkmalschutz und denkmalschutzrechtliche Genehmigung

Hinweise

Denkmalschutzbehörde für die Stadt Reichenbach ist das Landratsamt Vogtlandkreis. 
Zu seinem Aufgabengebiet gehören: 

  • Informationen zur aktuellen Denkmalliste des Freistaates Sachsen
  • denkmalschutzrechtliche Genehmigungen für Instandsetzung, Umgestaltung, Veränderung, Beseitigung eines Denkmals
  • Förderanträge für Denkmalschutzmaßnahmen
  • Steuerbescheinigungen für Denkmalobjekte (z.B. § 7i EStG)
  • Beratung

Das Sachgebiet Stadtplanung der Stadt Reichenbach unterstützt Ihr Anliegen:

  • allgemeine Informationen zum Denkmalschutz
  • Beratung
  • Kontaktherstellung zur Unteren Denkmalschutzbehörde

Rechtsgrundlagen

Denkmalschutzgesetz des Freistaates Sachsen (SächsDSchG)