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zurück zur ÜbersichtBrandschutz / Feuerwehrrichtlinien
Allgemeine Informationen
Unter dem Begriff "Vorbeugender Brandschutz" versteht man im Allgemeinen, dass durch entsprechende bauliche, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen der Entstehung eines Brandes vorgebeugt wird, ein dennoch entstandener Brand sich nicht weiter ausdehnen kann, alle Personen (und Tiere) ein brennendes "Objekt" sicher und schnell verlassen können und die Feuerwehr wirksame Einsatz- und Löschmaßnahmen ergreifen kann.
Für diese präventiven Schutzmaßnahmen gibt es verschiedene Richtlinien der Feuerwehr Reichenbach im Vogtland zum vorbeugenden Brandschutz.
Hinweise
Detaillierte Regelungen und Vorschriften als auch entsprechende Antragsformulare erhalten Sie in den einzelnen Richtlinien.
Gebühren
Anfallende Gebühren sind ggf. unter tatsächlichen Kosten aufgeführt.
Richtlinien und Antragsformulare
- Feuerwehrrichtlinie Nr. 01 Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten
- Feuerwehrrichtlinie Nr. 02 Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr
- Feuerwehrrichtlinie Nr. 03 Anleiterproben mit Hubrettungsfahrzeugen
- Feuerwehrrichtlinie Nr. 04 Hinweise der Feuerwehr zur Durchführung von Veranstaltungen im Freien
- Feuerwehrrichtlinie Nr. 05 Erstellung und Abstimmung von Feuerwehrplänen
- Feuerwehrrichtlinie Nr. 05a Feuerwehrplan nach DIN 14095
- Feuerwehrrichtlinie Nr. 06 Brandschutztechnische Anforderungen an Photovoltaikanlagen
- Feuerwehrrichtlinie Nr. 07 Abnahme und Aufschaltung von Brandmeldeanlagen, Wartung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen
- Feuerwehrrichtlinie Nr. 08 Löschwasserversorgung