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Bauliche Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

Allgemeine Informationen

Eine Erlaubnis zur baulichen Sondernutzung wird z.B. benötigt bei:

  • dem Aufgraben des Straßenkörpers
  • der Lagerung von Material und Gegenständen auf dem Straßenkörper länger als 48 Stunden
  • Gerüsten
  • dem Aufstellen von Behältern / Containern zur Erfassung von Abfällen länger als 48 Stunden
  • dem Aufstellen von Behältern / Containern zur Erfassung von Wertstoffen
  • jeder Art von Anlagen über dem oder im Straßengrund, wie z.B. bauliche Anlagen.

Gebühren

gemäß Gebührenverzeichnis der Sondernutzungssatzung

Kontakt

Frau Kairies für das Stadtgebiet Reichenbach

Frau Kummer für die Ortsteile Mylau / Obermylau / Heinsdorfergrund