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Anmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung

Allgemeine Informationen

Wer eine Wohnung bezieht und vorher in einer anderen Stadt oder Gemeinde gemeldet war, hat sich innerhalb von 14 Tagen bei der Meldebehörde des neuen Wohnsitzes anzumelden. 
Innerhalb der gleichen Gemeinde genügt eine Ummeldung. 

Bürgerinnen und Bürger können ihren neuen Wohnsitz künftig bequem von zu Hause über das Internet mit der »elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA)« anmelden. Die Aktualisierung der Anschrift im Personalausweis oder der eID-Karte erfolgt dann automatisch über das Smartphone. Der neue Adressaufkleber für das Ausweisdokument und der Wohnortaufkleber für den Reisepass werden auf dem Postweg zugestellt. Alle Informationen hierzu finden Sie unter https://wohnsitzanmeldung.gov.de/

Hinweise

Bei der Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. 
Verspätete Anmeldungen bei Überschreitung der Meldefrist von 14 Tagen, können mit einem Verwarngeld oder einem Bußgeld geahndet werden. Bei einer Verletzung der Meldepflicht können sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb, beim Beantragen eines Führungszeugnisses usw. entstehen.
Die Anmeldung ist vom Meldepflichtigen zu unterschreiben. Soll die Anmeldung für einen Dritten erfolgen, ist eine entsprechende Vollmacht im Original vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass aller anzumeldenden Personen / wenn keine Dokumente vorhanden sind, dann Geburtsurkunde vorlegen 
  • Wohnungsgeberbescheinigung (wird vom Vermieter ausgestellt) / bei Eigentum können entsprechende Nachweise erforderlich sein 
  • Vollmacht im Original bei Vertretung 

Rechtliche Grundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)

Bearbeitungszeit

Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet.

Gebühren

gebührenfrei