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Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen

Allgemeine Informationen

Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseitrag im Personenstandsregister abweicht, kann seit dem 1. November 2024 gegenüber dem Standesamt erklären, dass ihr Geschlechtseintrag in den Personenstandsregistern durch die Bezeichnung männlich, weiblich, divers ersetzt oder auch ganz gestrichen wird.

Hinweise

Bevor die eigentliche Erklärung über die Änderung des Geschechtseintrages abgegeben werden kann, müsse Sie mindestens 3 Monate im Voraus eine Anmeldung in dem Standesamt einreichen, in welches dann auch die spätere Erklärung erfolgt (§ 4 SBGG).

Erforderliche Unterlagen

  • amtliches Ausweisdokument von Ihnen selbst
  • eigene Geburtsurkunde
  • zusätzlich bei nicht-deutschen Staatsangehörigen: Nachweis zum Aufenzhaltsrecht
  • zusätzlich bei Minderjährigen: amtliche Ausweisdokumente der Eltern 
  • zusätzlich bei Verheirateteten: die eigene Eheurkunde 

Gebühren

  • Anmeldung zur Niederschrift in einem Standesamt: 15,00 €
  • Erklärung: 35,00 €

Bearbeitungszeit

Erfolgt 6 Monate nach einer Anmeldung keine Erklärung, wird die Anmeldung gegenstandslos.