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zurück zur ÜbersichtGewerbeummeldung
Allgemeine Informationen
eine Ummeldung des Gewerbes ist erforderlich, wenn Sie
- den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde verlegen,
- den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder
- den Gegenstand des Gewerbes ausdehnen (wenn beispielsweise Waren und Leistungen hinzukommen, die in der bisherigen Anmeldung nicht vorgesehen waren).
Rechtliche Grundlagen
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)
Hinweise
Hinweis: Wenn Sie Ihren Betrieb in eine andere Gemeinde verlegen, reicht eine Ummeldung nicht aus. Sie müssen in diesem Fall Ihr Gewerbe in der früheren Gemeinde abmelden und es in der neuen Gemeinde wieder anmelden.
Eine Ummeldung ist auch erforderlich, wenn vom Haupterwerb auf Nebenerwerb umgestellt wird oder umgekehrt.
Bearbeitungszeit
Die Behörde bescheinigt den Empfang der Anzeige binnen drei Tagen.
Gebühren
22,00 € bis 112,00 €
erforderliche Unterlagen
Bundespersonalausweis, ggf. Handwerkskarte, Gesellschaftervertrag, Handelsregisterauszug.
Die Anzeigen erfolgen auf bundeseinheitlich vorgeschriebenen Formularen nach der Gewerbeordnung.