Wahlen

Bürgerentscheid in der Stadt Reichenbach im Vogtland am 13. September 2026

In der Stadtratssitzung am 20. Juli 2026 erfolgte durch den Stadtrat der Beschluss zur Durchführung eines Bürgerentscheids zum eingereichten Bürgerbegehren mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, den Beschluss  des Stadtrates Reichenbach vom 02.02.2026 zum Tagesordnungspunkt 3, „Beschluss zur Neufassung der Satzung der Stadt Reichenbach im Vogtland zur Festlegung der Schulbezirke an Grundschulen (Schulbezirkssatzung)“ aufzuheben und den bisherigen Einschulungsbereich unverändert beizubehalten?“.

Der Bürgerentscheid findet am Sonntag, den 13. September 2026, statt.

Briefabstimmung zum Bürgerentscheid

Abstimmungsberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis zum          23. August 2026 eine Wahlbenachrichtigung. Bei Rückfragen und Auskünften zu barrierefreien Abstimmungsräumen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Stadt Reichenbach im Vogtland unter der Rufnummer 03765 524-3434. Eine Abstimmungsraumsuche ist ebenfalls unter dem Link "Online-Wahlscheinantrag" möglich.

Für die Beantragung eines Wahlscheins füllen Sie den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und übergeben diese dem Bürgerbüro, Markt 7 in 08468 Reichenbach im Vogtland. Der Antrag kann ebenfalls per Fax unter 03765 524-83434 oder per E-Mail an buergerbuero@reichenbach-vogtland.de gestellt werden oder Sie stellen den Antrag über den Online-Wahlscheinantrag. Die Daten im Online-Antrag werden in einem sicheren Verfahren an das Bürgerbüro übertragen.

Sobald der Wahlbehörde alle notwendigen Briefabstimmungsunterlagen vorliegen (voraussichtlich ab 17. August 2026), erhalten Sie diese gemeinsam mit dem Wahlschein auf dem Postweg.
Bei Vollständigkeit der vorliegenden Briefabstimmungsunterlagen kann bei Abholung durch den Antragsteller selbst auch im Bürgerbüro Vorort gewählt werden.

Wer für eine andere Person Wahlschein und Briefabstimmungsunterlagen beantragt oder im Bürgerbüro abholt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Der Bevollmächtigte darf nicht mehr als vier Abstimmungsberechtigte vertreten.

Wahlscheinanträge werden bis zum 11. September 2026, 16:00 Uhr entgegengenommen; bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Abstimmungstag, 15:00 Uhr.

Die Abstimmungsbriefe müssen bis spätestens am Abstimmungstag, 13. September 2026, 18:00 Uhr in der Stadtverwaltung Reichenbach im Vogtland, Markt 1 in 08468 Reichenbach im Vogtland zur Ermittlung der Briefabstimmungsergebnisse eingegangen sein.

Die Abgabe der verschlossenen Abstimmungsbriefe im Abstimmungslokal ist nicht möglich!

Bitte beantragen Sie Ihre Briefabstimmungsunterlagen rechtzeitig und beachten Sie die Postlaufzeiten von jeweils mindestens vier Werktagen für die Zustellung sowie die Rücksendung Ihrer Unterlagen!

Die Deutsche Post stellt sicher, dass Abstimmungsbriefe, die bis spätestens Mittwoch, den 09. September 2026, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen werden bzw. in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Abstimmungsbrief aufgedruckte Stelle erreichen.

Wir empfehlen grundsätzlich eine persönliche Antragstellung bzw. Abholung der Briefabstimmungsunterlagen, vorzugsweise die Briefabstimmung Vorort im Bürgerbüro der Stadt Reichenbach im Vogtland.

Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht!

Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bürgerentscheides werden Bürgerinnen und Bürger gesucht, die in einem Wahlvorstand als Wahlhelfer ehrenamtlich mitarbeiten möchten. Für die ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand erhalten die Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung, dass so genannte Erfrischungsgeld.

Die ehrenamtlichen Wahlhelfer begleiten in einem Abstimmungsraum den Ablauf der Wahlhandlung und zählen das Abstimmungsergebnis für ihren Abstimmungsbezirk aus. Der Wahlvorsteher teilt in zwei Schichten ein, eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht. Ab 18:00 Uhr treffen sich alle Mitglieder des Wahlvorstandes zum Auszählen und Feststellen des Abstimmungsergebnisses in ihrem Abstimmrungsraum. Zusätzlich werden Briefwahlvorstände gebildet, in denen die Auszählung der Briefwahl vorgenommen wird. Der Wahlhelfereinsatz endet nach Ermittlung des Ergebnisses im Abstimmungsbezirk.

Reichenbacherinnen und Reichenbacher, die selbst wahlberechtigt zum Bürgerentscheid sind, können Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden. Besondere Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.

Wenn Sie und durch Ihre Mitarbeit im Wahlvorstand unterstützen möchten oder Rückfragen zur Wahlhelfertätigkeit haben, dann wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Reichenbach im Vogtland
Frau Mandy Wunderlich
Raum 308
Markt 1
08468 Reichenbach im Vogtland
Telefon: 03765 524-1030
E-Mail:   wunderlich@reichenbach-vogtland.de

Eine digitale Wahlhelferbewerbung ist über den Link in der rechten Spalte auf dieser Seite der Homepage ebenfalls möglich.

Wir freuen uns auf Ihre Bereitschaft, in den Wahlvorständen der Stadt Reichenbach im Vogtland mitzuarbeiten.