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Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als "Mietzuschuss" für Mieter von Wohnraum und als "Lastenzuschuss" für Eigentümer eines selbst genutzten Eigenheims oder einer selbst genutzten Eigentumswohnung gewährt.
Voraussetzungen
Die Empfänger anderer Sozialleistungen (Transferleistungen) sowie die Mitglieder aus deren "Bedarfsgemeinschaft" sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn ihre Unterkunftskosten bei der Berechnung der jeweiligen Sozialleistung berücksichtigt worden sind. Für diese Personen werden die Unterkunftskosten vom jeweiligen Träger der Sozialleistung übernommen.
Dies gilt für Empfänger von:
- Bürgergeld
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
- Asylbewerberleistung
- Kinder- und Jugendhilfe, wenn im Haushalt ausschließlich Empfänger dieser Leistungen leben
- Leistungen des Übergangsgeldes und Verletztengeldes in Höhe des Bürgergeldes
- Zuschüssen zur Unterkunft für Auszubildende und Studenten
Wenn Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören, hängt der Anspruch auf Wohngeld und dessen Höhe von drei Faktoren ab:
- Anzahl der Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens der Haushaltsmitglieder (Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen der zum Haushalt rechnenden Personen abzüglich bestimmter Frei- und Abzugsbeträge.)
- Höhe der zu berücksichtigenden Miete beziehungsweise Belastung (Beim Mietzuschuss wird die Miete, beim Lastenzuschuss die finanzielle Belastung bezuschusst.
- Die Kosten müssen vom Antragssteller/Haushaltsmitglied selbst, nicht von einem Dritten, aufgebracht werden. Wohngeld wird stets nur für die angemessenen Wohnkosten geleistet. Die Miete oder Belastung ist deshalb nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zuschussfähig.)
Hinweise
Wohngeld ist nur auf Antrag möglich.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Ihrem Wohngeldantrag müssen Sie die entsprechenden Nachweise beilegen, wie zum Beispiel:
- Einkommensnachweise (z. B. Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid, Unterhaltsbescheide)
- Mietvertrag
- Zahlungsnachweis der Mietzahlungen
Die zuständigen Mitarbeiter beraten Sie gern, da gegebenenfalls weitere Angaben, Erklärungen usw. notwendig sind.
Gebühren
keine
Formulare & Onlinefunktionen
Wohngeldantrag für Bewohner von Heimen
Anlage Angaben des Vermieters zum Wohnraum
Mitteilung über Veränderungen zum Wohngeldantrag auf Mietzuschuss/ Lastenzuschuss
Online-Antrag
Antragsteller, die einen Antrag auf Wohngeld stellen möchten, können dies online erledigen. Für die Onlineantragsstellung ist ein Amt24 Servicekonto notwendig. Die Registrierung ist unkompliziert. Anschließend erfolgt die Anmeldung über das Serviceportal. Die erforderlichen Nachweise/Unterlagen können hochgeladen werden.
Die Datenfelder sind nach Anleitung auszufüllen. Die Angaben können jederzeit zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigt werden.
Bitte geben Sie im Feld "Ort angeben" Ihren Wohnort an, Stadt Reichenbach oder Heinsdorfergrund.
Bearbeitungszeit
Wohngeld kann frühestens ab dem Monat der Antragstellung bewilligt werden.
Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.
Die Bearbeitungszeit kann bis zu sechs Monate dauern.