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Allgemeine Informationen
Förderung von Sanierungsmaßnahmen aus dem Programm - Soziale Stadt - Reichenbach Fördergebiet "Erweiterte Altstadt", Maßnahmen zur Aufwertung von Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf
- Gefördert werden können (lt. VwV StBauE, Teil B) Instandsetzungsmaßnahmen zur Behebung baulicher Mängel an der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster, Hauseingangstüren und Toranlagen, Mauerwerkstrockenlegung)
- Ordnungsmaßnahmen, z.B. sanierungsbedingter Abbruch von schadhafter Bausubstanz / Innenhofentkernung, Rückbau Wohngebäude
- Sicherungsmaßnahmen, um erhaltenswerter Bausubstanz Standsicherheit zu geben und vor dem weiteren baulichen Verfall zu bewahren
- In besonderen Fällen können auch Modernisierungsmaßnahmen und Modernisierungsvoruntersuchungen (Gutachten) gefördert werden.
Rechtsgrundlagen
§ 171e vierter Teil Soziale Stadt Baugesetzbuch (BauGB)
Verwaltungsvorschrift des sächsischen Staatsministeriums des Innern über Förderung der städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (VwV StBauE) vom 20. August 2009
Voraussetzungen
Das Grundstück muss sich im räumlichen Geltungsbereich des Soziale Stadt-Fördergebietes "Erweiterte Altstadt" befinden. Das betreffende Vorhaben muss sich aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Reichenbach im Vogtland (INSEK) ableiten lassen und dem beschlossenen integrierten Handlungskonzept (IHK) für das Gebiet "Erweiterte Altstadt" entsprechen.
Zwischen dem Eigentümer und der Stadt Reichenbach im Vogtland wird ein Fördervertrag (Weiterleitungsvertrag) abgeschlossen. Über die Fördermittelausreichung entscheidet der Technische Ausschuss der Stadt Reichenbach im Vogtland per Fördermittelbeschluss.
Wichtig:
1. Mit den zur Förderung vorgesehenen Baumaßnahmen darf noch nicht begonnen worden sein!
2. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung!
Sanierungsträger der Stadt Reichenbach Gebiet 1: (2000 - 2019) Reichenbach "Erweiterte Altstadt"
KEWOG Städtebau GmbH
Geschäftsstelle Reichenbach
Kirchgasse 6
08468 Reichenbach im Vogtland
Projektleiterin: Frau Pohlmann
Telefon: 03765 551817
Fax: 03765 551830
Sanierungsträger der Stadt Reichenbach Gebiet 2: (2016-2020) Reichenbach "Soziale Stadt- Gebiet 2"
Der Sanierungsträger ist noch nicht bekannt. Derzeit erfolgt die Ausschreibung.
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- ausgefüllter Fragebogen mit allen beizubringenden Unterlagen / Nachweisen
- ausgefüllte Förderunterlagen sind beim Sanierungsträger der Stadt Reichenbach abzufordern, da damit die Förderregistratur verbunden ist.