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Satzungsrechtliche Genehmigung § 173 BauGB

Allgemeine Informationen

Die Zuständigkeit für die Erteilung der satzungsrechtlichen Genehmigung für Vorhaben gemäß § 173 BauGB liegt beim FB 2, SG Stadtentwicklung - planung.

Hinweise

Bitte nutzen Sie zur Beantragung dieser Genehmigung das unten bezeichnete Formular.

Erforderliche Unterlagen

Das Grundstück befindet sich im förmlich festgelegten Erhaltungssatzungsgebiet.

Rechtsgrundlagen

§ 173 Baugesetzbuch (BauGB)

Gebühren

gebührenfrei