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zurück zur ÜbersichtSatzungsrechtliche Genehmigung § 173 BauGB
Allgemeine Informationen
Die Zuständigkeit für die Erteilung der satzungsrechtlichen Genehmigung für Vorhaben gemäß § 173 BauGB liegt beim FB 2, SG Stadtentwicklung - planung.
Hinweise
Bitte nutzen Sie zur Beantragung dieser Genehmigung das unten bezeichnete Formular.
Erforderliche Unterlagen
Das Grundstück befindet sich im förmlich festgelegten Erhaltungssatzungsgebiet.
Rechtsgrundlagen
§ 173 Baugesetzbuch (BauGB)
Gebühren
gebührenfrei