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zurück zur ÜbersichtSanierungsgebiet Steuerbegünstigungsbescheinigung - Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz (EStG)
Allgemeine Informationen
Kurzbeschreibung der Leistung
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz (EStG) zur Steuerbegünstigung.
Für Herstellungs- oder Anschaffungskosten bei Gebäuden im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet können erhöhte Absetzungen (Steuererleichterungen) in Anspruch genommen werden.
Hierzu gehören steuerliche Vergünstigungen nach §§ 7h des Einkommenssteuergesetzes (EStG).
Rechtsgrundlagen
- §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz (EStG)
- Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 10a EStG vom 01. Juli 2016
Voraussetzungen
- Lage des Grundstücks im räumlichen Geltungsbereich der städtischen Sanierungssatzung 1 (Stadtzentrum)
- Vor Baubeginn Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung mit der Stadt Reichenbach über die Erteilung einer Bescheinigung nach § 7h EStG
Bescheinigungsfähige Aufwendungen:
- Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB
- Maßnahmen an Gebäuden, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen...
Nicht bescheinigungsfähig sind:
- Aufwendungen für den Erwerb von Immobilien
- Versicherungen
- Sogenannte Luxusmodernisierungen
- Abriss und Wiedererrichtung von Gebäuden und Gebäudeteilen
- Laufende Instandhaltung
- Ausstattung (Einbaumöbel, Lampen,... .)
Hinweise
Bescheinigungsfähig sind nur Maßnahmen, zu deren Durchführung sich der Eigentümer gegenüber der Gemeinde vor Beginn der Baumaßnahmen vertraglich verpflichtet hat.
Die sanierungsrechtliche Genehmigung der Stadt Reichenbach im Vogtland nach § 145 BauGB, aber auch alle anderen für das Bauvorhaben relevanten öffentlich-rechtlichen Zustimmungen (z.B. Baugenehmigung, Denkmalschutzrechtliche Genehmigung usw.), müssen zu den geplanten und zu den zu bescheinigenden Baumaßnahmen vorgelegt werden.
Gebühren
Für die Ausstellung der Bescheinigung werden Bearbeitungsgebühren auf der Grundlage der gültigen Kostensatzung der Stadt Reichenbach (§3 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. der Anlage zu §3 Nr. 2) in Höhe von 5 bis 250 € erhoben.
Erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag mit:
- Ausführlicher Maßnahmenbeschreibung und Leistungsbeschreibung nach Gewerken
- Angabe des geplanten Durchführungszeitraumes
- geplante Jahresscheiben, Eigentümernachweis
- aktueller Grundbuchauszug
- Lageplan des Objektes
- aktuelle Fotos vom Objekt.