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Melderegisterauskunft

Allgemeine Informationen

Einfache Melderegisterauskunft:

Die Meldebehörde gibt Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner der Gemeinde an jedermann, sofern keine Übermittlungs-/Auskunftssperre besteht.

Erweiterte Melderegisterauskunft:

Wird ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, werden auch weitere Daten, z.B. frühere Wohnanschriften, Tag und Ort der Geburt oder die Staatsangehörigkeit, mitgeteilt.
Über die Erteilung dieser erweiterten Melderegisterauskunft wird der Betroffene unverzüglich unterrichtet, wobei ihm auch der Empfänger der Daten mitgeteilt wird. Der Betroffene wird jedoch nicht unterrichtet, wenn der Empfänger der Daten glaubhaft macht, dass er diese Daten benötigt, um Rechtsansprüche zu verfolgen.

Hinweise

Die Anträge auf eine Melderegisterauskunft können persönlich oder schriftlich gestellt werden.

Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von dem Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt.

Erforderliche Unterlagen

Bundespersonalausweis oder Reisepass

Bearbeitungszeit

sofort

Gebühren

  • einfache Melderegisterauskunft mündlich: 10,00 Euro 
  • einfache Melderegisterauskunft schriftlich: 14,00 Euro zuzüglich 0,80 Euro Porto
  • erweiterte Melderegisterauskunft schriftlich: 25,00 Euro zuzüglich 0,80 Euro Porto
  • Melderegisterauskunft mit größerem Verwaltungsaufwand - einfach 20,00 Euro
  • Melderegisterauskunft mit größerem Verwaltungsaufwand - erweitert 30,00 Euro