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zurück zur ÜbersichtMeldebescheinigung
Allgemeine Informationen
Die Behörde bescheinigt dem Einwohner, mit welchen Daten er im Melderegister eingetragen ist:
Name, Vorname(n), Geburtsdatum und -ort, Wohnanschrift.
Meldebescheinigungen werden z.B. von der Führerscheinstelle gefordert, wenn der Antragsteller sich mit einem Reisepass ausweist, weil im Pass die Wohnanschrift nicht vermerkt ist.
Hinweise
Meldebescheinigungen sind in der Regel nur an dem Tag gültig, an dem sie ausgestellt wurden.
Der Einwohner muss im Melderegister eingetragen sein, d.h. im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde wohnen.
Erforderliche Unterlagen
Bundespersonalausweis oder Reisepass
Bearbeitungszeit
sofort
Gebühren
12,00 Euro