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Ehefähigkeitszeugnis

Allgemeine Informationen

Das Ehefähigkeitszeugnis wird für die Eheschließung im Ausland benötigt. Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, beantragen das Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt ihres Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland.

Will ein ausländischer Mitbürger hier in der Bundesrepublik Deutschland heiraten, muss dieser ein Ehefähigkeitszeugnis seines Heimatlandes vorlegen. In diesem Zeugnis muss die Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Stellt ein Land für seine Staatsangehörigen kein Ehefähigkeitszeugnis aus, kann im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung über das Standesamt der Verlobten Befreiung von diesem Zeugnis beim zuständigen Oberlandesgericht beantragt werden.

Hinweise

Die Standesbeamtinnen beraten Sie gern.

Rechtsgrundlagen

§ 39 und § 12 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) sowie § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)