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Baugenehmigungsfreistellung beantragen

Allgemeine Informationen

Vorhaben, die der Genehmigungsfreistellung unterliegen, müssen durch bauvorlageberechtigte Personen projektiert und überwacht werden.
Die Anzeige mit den Bauvorlagen sind bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Die Bauaufsichtsbehörde hat innerhalb von fünf Werktagen das Eingangsdatum der vollständigen Unterlagen zu bestätigen oder fehlende Unterlagen einmal nachzufordern.
Mit dem Bauvorhaben darf drei Wochen nach dem von der Bauaufsichtsbehörde bestätigten Eingangsdatum begonnen werden, es sei denn, die Bauaufsichtsbehörde untersagt den Baubeginn innerhalb dieser Frist.

Gebühren

Die Gebühren für die Genehmigungsfreistellung werden nach dem Sächsischen Kostenverzeichnis berechnet und betragen mindestens 50,00 €.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage für die Genehmigungsfreistellung ist der § 62 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO).