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Verantwortung für starke Schulen – heute und in Zukunft

14.08.2026

Die Pressemitteilung umfasst folgende Themen: Keine Schulschließung; Die Ausgangslage; Vorsorge statt Sofortmaßnahme; Ergebnis eines langen Prozesses; Bürgerentscheid am 13. September; Was entscheidet der Bürgerentscheid; Entscheidet der Bürgerentscheid auch über die Auslagerung der Weinhold-Grundschule in die Neuberschule? Informationsveranstaltung zum Bürgerentscheid am 9. September

Die Stadt verfolgt das Ziel, alle bestehenden Grundschulstandorte möglichst langfristig zu erhalten. Gleichzeitig muss sie auf tatsächliche Veränderungen der Schülerzahlen reagieren.

Keine Schulschließung

Die neue Schulbezirkssatzung bewirkt keine Schulschließung und trifft keine Entscheidung über die dauerhafte Aufgabe eines Schulstandortes. Sie schafft eine flexible Regelung, die sich an der tatsächlichen Entwicklung der Schülerzahlen in Reichenbach orientiert.

Es geht nicht um eine Schulschließung, sondern um die verantwortungsvolle Steuerung der Schulstandorte angesichts sinkender Kinderzahlen.

Die Ausgangslage

Reichenbach verfügt über vier Grundschulen und, nach der Auslagerung der Weinhold-Grundschule in das Gebäude der Neuber-Grundschule, mit der Dittes-Grundschule und der Grundschule Mylau über drei Grundschulstandorte.

Notwendig wurde die Auslagerung der Weinhold-Grundschule durch die anhaltenden hohen Schülerzahlen in der Weinholschule Oberschule. Diese als zweizügig konzipierte Oberschule wird seit diesem Jahr in allen Klassenstufen dreizügig geführt. Das führt zu einem erhöhten Raumbedarf, weshalb bereits in der Vergangenheit Räume der Grundschule an die Oberschule abgegeben wurden.

Vorsorge statt Sofortmaßnahme

Der Stadtrat hat nach einem fast zweijährigen Beteiligungs- und Beratungsprozess im Dezember 2025 eine Gesamtlösung für die Schulstandorte in Reichenbach beschlossen.

Diese beinhaltet maßgeblich zur Stärkung der Weinholdschule Oberschule die Auslagerung der Weinhold-Grundschule in das Gebäude der Neuber-Grundschule sowie deren zukünftige Verschmelzung zu einer Grundschule. Die Schulbezirkssatzung ist die Folge dieser konkreten Schulentwicklungsplanung und setzt diesen Grundsatzbeschluss rechtlich und organisatorisch so um, dass die Schulstandorte und die Zügigkeiten im Grundschulbereich angepasst werden. Neben dem Fokus auf die Standorte und Zügigkeiten ist die Stadt aufgrund der Prognosen zu den stark sinkenden Schülerzahlen in den nächsten Jahren außerdem ihrer Verantwortung nachgekommen und hat mit der Satzung gleichzeitig eine flexible Regelung für die Neuaufnahme von Erstklässlern geschaffen, die sich an der tatsächlichen Entwicklung der Schülerzahlen orientiert. So ist für den Standort Mylau eine Aussetzung von Neuaufnahmen für den Fall vorgesehen, dass eine Mindestanzahl an Erstklässlern nicht erreicht wird. Wenn die zwei großen Grundschulen, Dittes-Grundschule und Neuber-Grundschule, dauerhaft nur noch jeweils eine Eingangsklasse bilden könnten, würden alle drei Schulstandorte wirtschaftlich, aber vor allem pädagogisch nicht mehr sinnvoll betrieben werden können. Die Satzungsregelung zum Einschulungsstopp, also die Aussetzung der Neuaufnahme in einem bestimmten Schuljahr, sorgt dafür, dass die Stadt in diesem Fall auf die sinkenden Schülerzahlen bedarfsgerecht reagieren kann. Nicht vorher. Nicht automatisch. Nicht sofort.
Die Regelung ist eine Vorsorgemaßnahme.

Dass eine Schulbezirkssatzung das richtige Regularium zur Entwicklung ist, zeigte sich in den letzten Jahren schon einmal: Der Grundschulstandort Mylau wurde im Jahr 2020 durch die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirkes mittels einer Schulbezirkssatzung gesichert.

Ergebnis eines langen Prozesses

Die Fakten: Die Zahl der Grundschulkinder wird in den kommenden Jahren deutlich zurückgehen. Entsprechend der Geburtenzahlen und der sich daraus ableitenden Prognosen werden das in den nächsten zehn Jahren ca. 200 Kinder weniger sein. Die Geburtenrate 2025 war mit 99 Geburten die schlechteste seit vielen Jahren. Im Oberschulbereich bleibt die Schülerzahl hingegen die nächsten Jahre mit 60 bis 70 Kindern in der Eingangsklasse 5 und insgesamt 380 bis 400 Oberschülerinnen und Oberschüler konstant hoch.

Die Schulentwicklungsplanung war Gegenstand eines fast zweijährigen Beratungsprozesses mit allen betroffenen Akteuren: Kitaträgern, Schulleitern, politisch Verantwortlichen und Verwaltung. Dabei wurden u.a. die Kinder- und Schülerzahlprognosen analysiert und verschiedene Lösungsvarianten geprüft.

Das Ergebnis des Beratungs- und Beteiligungsprozesses wurde mehrfach im Stadtrat und seinen Gremien beraten und mündete in der Grundsatzentscheidung vom Dezember 2025 und dem Beschluss zur Schulbezirkssatzung am 2. Februar 2026.

Bürgerentscheid

Am Sonntag, 13. September 2026, findet ein Bürgerentscheid in Reichenbach statt.

Dem ging voraus, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 20. Juli 2026 die Zulässigkeit des eingereichten Bürgerbegehrens zu der Fragestellung „Sind Sie dafür, den Beschluss des Stadtrates Reichenbach vom 02.02.2026 zum Tagesordnungspunkt 3, „Beschluss zur Neufassung der Satzung der Stadt Reichenbach im Vogtland zur Festlegung der Schulbezirke an Grundschulen (Schulbezirkssatzung) aufzuheben und den bisherigen Einschulungsbereich unverändert beizubehalten?“ festgestellt hat.

Was entscheidet der Bürgerentscheid?

Mit dem Bürgerentscheid wird darüber entschieden, ob die derzeit gültige Schulbezirkssatzung aufgehoben werden soll. Es wird also nicht über einen Schulstandort abgestimmt, sondern über die rechtlichen und organisatorischen Regelungen zur Schulentwicklungsplanung.

Die Entscheidung über die künftige Schulstruktur, die bislang an dem Grundschulstandort Mylau festhält, bildet lediglich die organisatorischen Rahmenbedingungen für diese bereits beschlossene Schulentwicklungsplanung und regelt nach der Auslagerung der Weinhold-Grundschule in das Gebäude der Neuber-Grundschule die drei zukünftigen Grundschulstandorte und die sich für diese ergebenden Zügigkeiten. Für den Grundschulstandort Mylau ist in der Schulbezirkssatzung, wie bisher auch, eine Einzügigkeit geregelt.

Sinken die Anmeldezahlen der Grundschüler in einem Jahr unter die erforderliche Größe für die Bildung von fünf ersten Klassen in Reichenbach, kann die Einschulung am Standort Mylau für das jeweilige Schuljahr ausgesetzt werden. Entwickeln sich die Schülerzahlen positiv, steht einer erneuten Einschulung nichts entgegen. Die Satzung ermöglicht die flexible Reaktion auf die tatsächliche Entwicklung der Schülerzahlen und schafft somit einen Mechanismus, der jährlich anhand der tatsächlichen Anmeldezahlen greift und damit auch offenlässt, ob und wann Mylau wieder Kinder aufnehmen kann. Das ist Ausdruck des Zieles, Entscheidungen anhand der tatsächlichen Entwicklung auszurichten und den Erhalt des Standortes Mylau nicht früher als nötig aufzugeben, sondern erst dann, wenn die Rahmenbedingungen es erfordern.

Der Bürgerentscheid entscheidet deshalb nicht über die Existenz einer Schule, sondern darüber, ob die Stadt ein Instrument zur Steuerung der Einschulungen behalten darf.

Entscheidet der Bürgerentscheid auch über die Auslagerung der Weinhold-Grundschule in die Neuberschule?

Nein. Mit dem Bürgerentscheid wird ausschließlich darüber entschieden, ob die derzeit gültige Schulbezirkssatzung aufgehoben werden soll. Die Entscheidung über die Auslagerung der Weinhold-Grundschule ist Teil der Grundsatzentscheidung zur Schulentwicklungsplanung vom Dezember 2025. Die Auslagerung ist bereits seit Ende letzten Schuljahres in der Umsetzung und wird natürlich vor Schuljahresbeginn vollzogen sein.  Alle Schülerinnen und Schüler der Weinhold-Grundschule werden mit Beginn der Schuljahres 2026/27 in dem Gebäude der Neuber-Grundschule beschult. Perspektivisch werden beide Grundschulen zu einer Grundschule verschmolzen.

Informationsveranstaltung zum Bürgerentscheid am 9. September

Um alle Fragen rund um den Bürgerentscheid am 13. September und zur Schulnetzplanung zu beantworten, findet am Mittwoch, 9. September 2026, 18.00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses Markt 1, eine Informationsveranstaltung statt, zu der die Reichenbacherinnen und Reichenbacher herzlich eingeladen sind.