Planungszweckverband PIA

Planungszweckverband "Industrie- und Gewerbegebiet Autobahnanschlußstelle Reichenbach/Vogtl."

Gründung Der Planungszweckverband, kurz PIA genannt, wurde 1996 gegründet.
Mitgliedskommunen Stadt Reichenbach (seit 1996), Gemeinde Heinsdorfergrund (seit 1996), Stadt Lengenfeld (seit 2009)
Aufgabe Der PIA plant, entwickelt, erschließt und vermarktet autobahnnahe Industrie- und Gewerbeflächen.
Verbandsvorsitzender Henry Ruß (Oberbürgermeister der Stadt Reichenbach)
Verbandssatzung Satzung des Planungszweckverbandes "Industrie- und Gewerbegebiet Autobahnanschlußstelle Reichenbach/Vogtl."
Planung und Erschließung Während vorbereitende Maßnahmen wie Bauleitplanung und Flächensicherung vorausschauend betrieben werden, erfolgen Erschließungsmaßnahmen erst dann, wenn konkrete Bedarfsanmeldungen potentieller Investoren vorliegen und nur im jeweiligen Umfang.
Geschäftsführer Tobias Keller (Beauftragter für Wirtschaftsförderung)
Vorteile In der Organisationsform eines kommunalen Zweckverbandes ist der PIA in der Lage, mit hoher Flexibilität und kürzesten Reaktionszeiten seine Ansiedlungen abzusichern und damit im kommunalen Standortwettbewerb zu überzeugen. Dies bestätigen die in den letzten Jahren im Verbandsgebiet realisierten Ansiedlungen.

eRechnung

Der Planungszweckverband „Industrie- und Gewerbegebiet Autobahnanschlußstelle Reichenbach/Vogtl.“ (P.I.A.) unterstützt folgende eRechnungs-Formate (Empfang).

  1. XRechnung Zusendung über die OZG-RE Rechnungseingangsplattform mittels Leitweg-ID des Planungszweckverbandes (14523340-ZV01-81)
  2. PDF, mit XRechnung per Mail an den jeweils zuständigen Bereich/Bearbeiter.
  3. PDF, mit ZuGFeRD Datensatz per Mail an den jeweils zuständigen Bereich/Bearbeiter.

Stehen mehrere Formate zur Auswahl dann ist das zu verwendende Format in folgender Reihenfolge auswählen

1. → 2. → 3.

Für die obengenannten eRechnungs-Formate gilt folgendes:

Die Nutzung ist unabhängig von etwaigen Wertgrenzen auch für Kleinstbetrag Rechnungen möglich.

Bei PDF gebundenen Formaten gilt der strukturierte Rechnungsdatensatz als führend (bei etwaigen Unterschieden zwischen PDF und Datensatz).

Bei reinen Rechnungsdatensätzen ohne PDF ist die Zustellung über die OZG-RE Rechnungseingangsplattform notwendig.

Der Plannungszweckverband empfängt keine eRechnungen welche über das PEPPOL Netzwerk eingereicht werden.

Eine parallele Zusendung von Papierrechnungen und eRechnungen zum selben Sachverhalt ist zu unterlassen.

Eine PDF Datei (signiert oder unsigniert) ohne strukturierten Rechnungsdatensatz stellt keine eRechnung lt. Gesetz dar.

weiterführenden Informationen:

Portal OZG-RE für Rechnungsversender:
https://xrechnung-bdr.de/

Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/108/VO.html