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zurück zur ÜbersichtVorläufiger Reisepass
Allgemeine Informationen
Macht ein Antragssteller glaubhaft, dass er sofort einen Reisepass benötigt, ist ein vorläufiger Reisepass auszustellen. Der vorläufige Reisepass wird nur bei äußerster Dringlichkeit, wenn die Ausstellung eines Europasses nicht mehr möglich ist, ausgestellt.
Die Beantragung des vorläufigen Reisepasses muss grundsätzlich persönlich erfolgen.
Der Reisepass kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Beim Empfang des Reisepasses muss der alte Reisepass, soweit vorhanden zur Vernichtung abgegeben werden. Auf Wunsch kann der Reisepass ungültig gemacht und wieder ausgehändigt werden (z.B. als Andenken).
Der vorläufige Reisepass wird nicht von allen Ländern anerkannt!
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des
Hinweise
Wichtig! Bitte bachten Sie, dass ab 01.05.2025 ausschließlich digitale Lichtbilder zulässig sind. Sie können das Lichtbild direkt im Bürgerbüro am Fotoaufnahmesystem der Bundesdruckerei erfassen. Die Gebühr beträgt zusätzlich 6,00€. (Ausdrucke sind nicht möglich, das Bild wird auschließlich für die Dokumentenbeantragung verwendet.) Das System leitet Sie selbstständig durch den Vorgang der Bilderfassung, bei Bedarf stehen Ihnen die Mitarbeiter gern zur Verfügung.
Weiterhin sind Fotoaufnahmen von zertifizierten Dienstleistern (z.B. ortsansässige Fotografen oder DM) zulässig. Sie erhalten einen QR-Code, welcher dann von den Mitarbeitern bei der Beantragung des Dokumentes ausgelesen wird. Das Bild wird somit direkt an die Behörde übermittelt. Zusätzlich erhalten Sie bei o.g. Anbietern weiterhin Passbilder in Papierform.
Bei der Aufnahme von Säuglingen, Kleinkindern oder Menschen mit Behinderung ist die Erstellung des Bildes durch professionelle Dienstleister empfehlenswert, da die Möglichkeiten beim Fotoaufnahmesystem begrenzt sind.
Gültigkeit eines vorläufigen Reisepasses
Ein vorläufiger Reisepass kann mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr ausgestellt werden.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis / Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild in digitaler Form (siehe Hinweise)
- Nachweis über Dringlichkeit
Gebühren
Die Gebühr beträgt 26,00 € und ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Lichtbilderfassung zusätzlich 6,00 €