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Namensänderung

Allgemeine Informationen

Eine vorherige Beratung im Standesamt über die Möglichkeiten der Namensänderung einschließlich der notwendigen Zustimmungen wird empfohlen.
Im Folgenden nennen wir einige Möglichkeiten:

Minderjährige Kinder

  • Namenserteilung auf den Familiennamen des Vaters
  • Einbenennung zum Ehenamen
  • Neubestimmung Geburtsname / Anschlusserklärung an Ehenamen der Eltern

Volljährige Kinder

  • Anschlusserklärung an den Ehenamen der Eltern

Erwachsene

  • Erklärung zum Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsnamen
  • Wiederannahme Geburtsname oder bisheriger Familienname
  • Voranstellung oder Anfügung eines Namens an den Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsnamen bzw. Widerruf der Voranstellung oder Anfügung
  • Angleichungserklärung

Hinweise

Die Standesbeamtinnen beraten Sie gern.

Erforderliche Unterlagen

Die notwendigen Unterlagen erfragen Sie bitte im Standesamt, da diese je nach beabsichtigter Namensänderung sehr unterschiedlich sind.