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zurück zur ÜbersichtNamensänderung
Allgemeine Informationen
Eine vorherige Beratung im Standesamt über die Möglichkeiten der Namensänderung einschließlich der notwendigen Zustimmungen wird empfohlen.
Im Folgenden nennen wir einige Möglichkeiten:
Minderjährige Kinder
- Namenserteilung auf den Familiennamen des Vaters
- Einbenennung zum Ehenamen
- Neubestimmung Geburtsname / Anschlusserklärung an Ehenamen der Eltern
Volljährige Kinder
- Anschlusserklärung an den Ehenamen der Eltern
Erwachsene
- Erklärung zum Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsnamen
- Wiederannahme Geburtsname oder bisheriger Familienname
- Voranstellung oder Anfügung eines Namens an den Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsnamen bzw. Widerruf der Voranstellung oder Anfügung
- Angleichungserklärung
Hinweise
Die Standesbeamtinnen beraten Sie gern.
Erforderliche Unterlagen
Die notwendigen Unterlagen erfragen Sie bitte im Standesamt, da diese je nach beabsichtigter Namensänderung sehr unterschiedlich sind.