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zurück zur ÜbersichtVerkehrsrechtliche Anordnung für die Durchführung von Arbeiten im Straßenraum (§ 45 StVO)
Allgemeine Informationen
Mindestens zwei Wochen vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, ist die Durchführung der Baumaßnahme unter Vorlage eines Verkehrszeichen-/Sperrplanes zu beantragen.
Dies gilt u.a. auch, wenn sich die Arbeiten auf Fußwege oder öffentliche Stellplätze erstrecken.
Hinweise
Die Bearbeitung der Vorgänge für das Stadtgebiet Reichenbach im Vogtland erfolgt durch Frau Kairies.
Die Bearbeitung der Anträge für die Ortsteile Mylau und Obermylau und Heinsdorfergrund erfolgt durch Herrn Beger.
Rechtsgrundlagen
- § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Gebühren
gemäß Gebührenverordnung, in der Regel ab 68,00 Euro