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Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen

Allgemeine Informationen

Vor dem Behördenmitarbeiter wird durch den Bürger eine Unterschrift geleistet. 

Die Behörde bescheinigt diesen Vorgang durch Stempel, Siegel und Unterschrift.

Hinweise

Beglaubigungen von Unterschriften werden z.B. für die Kontenklärung bei Rentenangelegenheiten benötigt. Des Weiteren bei Erklärungen zu Versicherungen und Kreditinstituten.

Erforderliche Unterlagen

Formular der anfragenden Versicherung oder Bank oder des Rentenversicherungsträgers. Original des Dokumentes muss vorliegen.

Bearbeitungszeit

sofort

Gebühren

Für Rentenangelegenheiten ist die Beglaubigung kostenfrei.

In anderen Fällen: Mindestgebühr 10,00 €.