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Sachsens Service-Portal - Amt 24
zurück zur ÜbersichtBeglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen
Allgemeine Informationen
Vor dem Behördenmitarbeiter wird durch den Bürger eine Unterschrift geleistet.
Die Behörde bescheinigt diesen Vorgang durch Stempel, Siegel und Unterschrift.
Hinweise
Beglaubigungen von Unterschriften werden z.B. für die Kontenklärung bei Rentenangelegenheiten benötigt. Des Weiteren bei Erklärungen zu Versicherungen und Kreditinstituten.
Erforderliche Unterlagen
Formular der anfragenden Versicherung oder Bank oder des Rentenversicherungsträgers. Original des Dokumentes muss vorliegen.
Bearbeitungszeit
sofort
Gebühren
Für Rentenangelegenheiten ist die Beglaubigung kostenfrei.
In anderen Fällen: Mindestgebühr 10,00 €.