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Sachsens Service-Portal - Amt 24
zurück zur ÜbersichtBauliche Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
Allgemeine Informationen
Eine Erlaubnis zur baulichen Sondernutzung wird z.B. benötigt bei:
- dem Aufgraben des Straßenkörpers
- der Lagerung von Material und Gegenständen auf dem Straßenkörper länger als 48 Stunden
- Gerüsten
- dem Aufstellen von Behältern / Containern zur Erfassung von Abfällen länger als 48 Stunden
- dem Aufstellen von Behältern / Containern zur Erfassung von Wertstoffen
- jeder Art von Anlagen über dem oder im Straßengrund, wie z.B. bauliche Anlagen.
Gebühren
gemäß Gebührenverzeichnis der Sondernutzungssatzung
Kontakt
Frau Kairies für das Stadtgebiet Reichenbach
Herr Beger für die Ortsteile Mylau / Obermylau / Heinsdorfergrund