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zurück zur ÜbersichtAusnahmegenehmigungen und Erlaubnisse nach § 46 StVO
Allgemeine Informationen
Ausnahmegenehmigungen und/oder eine Erlaubnisse werden unter anderem erteilt:
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonntagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen oder Anordnungen erlassen sind.
Rechtsgrundlagen
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Hinweise
Die Bearbeitung der Vorgänge für das Stadtgebiet Reichenbach im Vogtland erfolgt durch Frau Kairies.
Die Bearbeitung der Anträge für die Ortsteile Mylau und Obermylau und Heinsdorfergrund erfolglt durch Herrn Hingst.
Gebühren
gemäß Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), in der Regel ab 20,00 Euro
Formulare
Parkerleichterung für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "aG" oder "BL" gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11
Parkerleichterung für Schwerbehinderte ohne bestätigtes Merkzeichen "aG" gemäß § 46
Erteilung eines Bewohnerparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO
Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot)