Wahlen
Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Friesen der Stadt Reichenbach im Vogtland am 26. Oktober 2025
Die öffentliche Bekanntmachung der Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Friesen erfolgt am 18. Juli 2025.
Ab dem Tag nach der Bekanntmachung der Wahl können Parteien und Wählervereinigungen bis spätestens zum 21. August 2025, 18:00 Uhr, ihre Wahlvorschläge schriftlich oder persönlich bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses einreichen.
In dieser Frist können auch die Unterstützungsunterschriften für bereits eingereichte Wahlvorschläge geleistet werden, sofern diese erforderlich sind.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Einreichung von Wahlvorschlägen und nutzen Sie die bereitgestellten Formulare.
Hinweise zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können frühestens ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl und bis spätestens 18:00 Uhr des 66. Tag vor der Wahl, also bis zum 21. August 2025, eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag muss schriftlich bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses eingereicht werden. Die Einreichung der Wahlvorschläge einschließlich der Anlagen in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
Die einzureichenden Wahlvorschlagsformulare sind bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses oder als PDF-Formular auf der Internetseite erhältlich.
Das Einreichen der Wahlvorschlagsunterlagen soll möglichst durch persönliche Übergabe bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses im Raum 308, Markt 1 in 08468 Reichenbach im Vogtland erfolgen. Eine Terminvereinbarung unter 03765 524-1030 ist wünschenswert.
Eine Einsendung der Unterlagen (Originale) per Post ist möglich, wird jedoch nicht empfohlen.
Hinweis: Es wird empfohlen, dass bei persönlicher Einreichung die Übergabe durch eine Vertrauensperson erfolgt, da bereits beim Einreichen eine erste Prüfung der Unterlagen stattfindet und nur Vertrauenspersonen verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abgeben können. Weiterhin sollten die Unterlagen mit den Wahlvorschlägen rechtzeitig vor Ende der Einreichungsfrist abgegeben werden. Werden Mängel festgestellt, werden beide Vertrauenspersonen der entsprechenden Partei/Wählervereinigung sofort informiert und aufgefordert, behebbare Mängel rechtzeitig zu beseitigen. Für die Behebung von Mängeln, die den Inhalt des Wahlvorschlages nicht verändern, genügt die schriftliche Erklärung einer Vertrauensperson.
Einzureichende Formulare:
Der Wahlvorschlag für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Friesen ist nach dem Muster der Anlage 16 SächsKomWO einzureichen.
Dem Wahlvorschlag sind folgende Anlagen beizufügen:
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Partei | Wählervereinigung | |
mitgliedschatlich organisiert | nicht mitgliedschaftlich organisiert | ||
Zustimmungserklärung jedes Bewerbers àZustimmungserklärung (Anlage 17 SächsKomWO) | X | X | X |
Bescheinigung der Wählbarkeit jedes Bewerbers à Wählbarkeitsbescheinigung (Anlage 17 SächsKomWO) |
X |
X |
X |
Niederschrift zur Bewerberaufstellung (Anlage 19 SächsKomWO) |
X |
X |
X |
Versicherung an Eides statt zur Aufstellung der Bewerber (Anlage 20 SächsKomWO) |
X |
X |
X |
Bescheinigung über das Wahlrecht jedes Unterzeichners (Anlage 21 SächsKomWO) |
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X |
Versicherung an Eides statt über Wählbarkeit (nur bei ausländ. Unionsbürgern) (§ 6a Abs. 3 KomWG) |
X |
X |
X |
Satzung in gültiger Fassung
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X* |
X |
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*nur soweit die Satzung nicht gemäß § 6 Absatz 3 des Parteiengesetzes in der jeweils geltenden Fassung beim Bundeswahlleiter hinterlegt ist
Die Bescheinigungen zur Wählbarkeit und zum Wahlrecht werden kostenlos vom Bürgerbüro der Stadt Reichenbach im Vogtland erteilt. Die Bescheinigungen sind unter Vorlage der unterschriebenen Zustimmungserklärung des Bewerbers möglichst vor dem Einreichen der Wahlvorschläge einzuholen.
Leistung von Unterstützungsunterschriften
Nach Einreichung des Wahlvorschlages bis zum Ende der Einreichungsfrist zur Abgabe von Wahlvorschlägen (21.08.2025, 18:00 Uhr) besteht für die Wahlberechtigten die Möglichkeit, für die eingereichten Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften in der Stadt Reichenbach im Vogtland – Bürgerbüro, Markt 7 in 08468 Reichenbach im Vogtland zu leisten. Jeder Unterzeichner muss seine Identität mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nachweisen, die Leistung der Unterschrift in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
Zulassung der Wahlvorschläge
Der Gemeindewahlausschuss tritt spätestens am 58. Tag vor der Wahl in einer öffentlichen Sitzung zusammen, prüft die eingereichten Wahlvorschläge und beschließt über deren Zulassung bzw. Zurückweisung. Zeit, Ort und Gegenstand der Sitzung werden durch Aushang am Eingang des Rathauses, Markt 1 in 08468 Reichenbach im Vogtland bekanntgemacht.
Die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses lädt die Vertrauenspersonen zu der Sitzung, in der über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden wird, ein und legt dem Wahlausschuss alle eingereichten Wahlvorschläge vor und berichtet dem Ausschuss über das Ergebnis der Vorprüfung.