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Bundestagswahl 2025: Wahlbenachrichtigungen sind verschickt, Hinweise zur Briefwahl

05.02.2025

Bis zum 2. Februar 2025 wurden die Wahlbenachrichtigungen an die 16.044 Wahlberechtigten der Stadt Reichenbach verschickt. In den Wahlbenachrichtigungen sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.

Wer bislang keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann noch bis 7. Februar, 13.00 Uhr, im Bürgerbüro, Markt 7, Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen. Sollte keine Wahlbenachrichtigung zugegangen sein, aber eine Eintragung im Wählerverzeichnis vorliegen, kann ohne Probleme an der Wahl teilgenommen werden.

Einsprüche gegen die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses können seitens der Wahlberechtigten ebenfalls bis spätestens 7. Februar, 13.00 Uhr schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Reichenbach, Bürgerbüro eingelegt werden.

Für die Beantragung eines Wahlscheins muss der Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und im Bürgerbüro abgegeben werden. Der Antrag kann ebenfalls per Fax unter 03765 524-83434, per E-Mail an buergerbuero@reichenbach-vogtland.de oder per Online-Wahlscheinantrag gestellt werden.

Ab Donnerstag, 6. Februar, werden die beantragten Briefwahlunterlagen versandt. Außerdem ist ab diesem Zeitpunkt auch die Briefwahl direkt vor Ort im Bürgerbüro der Stadt möglich.

Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief bis spätestens 23. Februar, 18.00 Uhr, bei der Stadt Reichenbach eingehen muss. Berücksichtigen Sie hierbei bitte die Postlaufzeiten vom mindestens drei Werktagen.

Alle wichtigen Infos sowie den Online-Wahlscheinantrag finden Sie auf www.reichenbach-vogtland.de -> Wahlen, Link: