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Grundhafter Ausbau der Cunsdorfer Straße geht im März weiter

27.02.2025

Am Montag, 3. März 2025, gehen die Arbeiten zum grundhaften Ausbau der K 7817, Cunsdorfer Straße, nach der Winterpause weiter. Gebaut wird im zweiten Bauabschnitt der Bereich Agnes-Löscher Straße bis zur Friedensstraße.

Im Auftrag des Straßenbaulastträgers der Kreisstraße K 7817, des Landratsamtes Vogtlandkreis, baut die Firma Hoch- und Tiefbau Reichenbach GmbH (HTR).

Im Auftrag der Stadt Reichenbach werden die Fußwege im Baubereich und die Straßenbeleuchtung erneuert. Außerdem werden Abwasserleitungen und weitere Leitungen für die Ver- und Entsorgung verlegt.

Umleitungsführung

Die Baumaßnahme erfolgt unter Vollsperrung im Abschnitt Agnes-Löscher-Straße bis Friedensstraße. Die Umleitungsführung des Fahrzeugverkehrs aus und in Richtung Cunsdorf erfolgt über die Agnes-Löscher-Straße und den Ruppelteweg.

Aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens in der Agnes-Löscher-Straße wird an der Einmündung zur Zwickauer Straße eine Ampelanlage aufgestellt.

Um einen gefahrlosen Begegnungsverkehr, insbesondere für Lkw und Bus in der Agnes-Löscher-Straße zu ermöglichen, wird ein ganzseitiges Parkverbot auf der Stadtparkseite angeordnet.

Die Schlachthofstraße wird baustellenbedingt zur Sackgasse. Um auch den Fahrzeugen auf der Schlachthofstraße ein gesichertes Linkseinbiegen auf die B 173 in Richtung Zwickau zu ermöglichen, erfolgt die Einbindung einer zusätzlichen bedarfsgesteuerten Ampelphase.

Die Baumaßnahme ist bis Ende September angemeldet.

Die Baufirma informiert, dass es während der Sperrung für die Anlieger nicht immer möglich sein wird, die Grundstücke im Baubereich zu befahren. Notwendige Anlieferungen müssen mit dem Personal auf der Baustelle abgestimmt werden.

Für das Aufrechterhalten der Müllabfuhr wird es einen zentralen Sammelplatz geben.

Weiterhin informiert die Firma HTR, dass es auf der Baustelle wiederkehrende Drohnenvermessungsflüge geben wird.

Straßenbaulastträger und Baufirma bitten die Anlieger und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für auftretende Behinderungen.