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Winterdienstplan tritt in Kraft
14.11.2025
Der Winterdienstplan gilt ab dem 15. November 2025 und bis zum 15. April 2026.
Alle Jahre wieder… heißt es in der Regionalen Aufbau- und Dienstleistungsgesellschaft mbH (RAD) Vorbereitungen für den Winter zu treffen.
Eingelagert in der Salzhalle sind ca. 750 Tonnen Streusalz. In den Wintermonaten werden 24 Mitarbeiter auf vier Traktoren, acht Multicars, zwei LKWs sowie auch fußläufig für die Räumung der Straßen, Gehwege und Haltestellen in und außerhalb der Stadt tätig sein und die kommunalen Straßen von Schnee und Eis befreien. Für die Winterdienstflotte wurde über den Sommer neue Anbautechnik angeschafft und die vorhandene Technik gewartet. Außerdem wurde zur Arbeitserleichterung für lange Fußwege eine selbstfahrende Handkehrmaschine mit Schiebeschild gekauft.
Durch die sanierte Techniklagerhalle können die Winterdienstfahrzeuge frühzeitig umgerüstet werden und alle trocken und einsatzbereit befüllt zum schnellen Start um 4.00 Uhr morgens bereitstehen.
Die Stadt hat den gesamten Straßenwinterdienst an die Regionale Aufbau- und Dienstleistungsgesellschaft mbH (RAD) übertragen. Der Straßenwinterdienst in Mylau/Obermylau wird zusätzlich zur RAD durch den städtischen Bauhof unterstützt. Der Hauptteil der städtischen Winterdienstleistungen im Gehwegbereich des Stadtgebietes Reichenbach (außer Mylau/Obermylau und Schneidenbach) einschließlich der Ortsteile wird ebenfalls durch die RAD realisiert und koordiniert.
Die Mitarbeiter des Bereiches Öffentliche Einrichtungen der Stadtverwaltung beräumen die Gehwege in Reichenbach, in Mylau und in Obermylau. Die Gehwegbereiche in Schneidenbach werden durch die Firma Müller GmbH aus Netzschkau beräumt.
Bundesstraßen, Staatsstraßen sowie Kreisstraßen werden durch die Straßenmeisterei Reichenbach/Heinsdorfergrund im Auftrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) bzw. des Landratsamtes Vogtlandkreis, SG Straßenunterhalt, betreut.
Öffentliche Gehwege, Treppen, Bushaltestellen, Fußgängerschutzwege, Ampelbereiche, Treppen oder Gehwege an steilen Straßen werden manuell abgestumpft oder beräumt.
Das Streuen oder Beräumen der Straßen wird so rechtzeitig begonnen, dass dies Montag bis Samstag bis 7.00 Uhr und Sonntag und an Feiertagen bis 9.00 Uhr weitestgehend abgeschlossen ist. Vorrang haben grundsätzlich die Buslinien und andere verkehrswichtige Straßen sowie die „Bergstraßen“. Im Extremfall werden im Tagesverlauf die Maßnahmen unabhängig vom Wochentag, notfalls bis 20.00 Uhr, wiederholt.
Wichtig für Hauseigentümer
Auch für Hauseigentümer beginnt mit dem Wintereinbruch wieder das morgendliche Räumen.
Bitte Laubreste beräumen
An einigen Stellen liegt noch das Laub auf den Fußwegen. Mit Wasser oder gar mit Schnee gemischt, kann der Fußweg zur gefährlichen Rutschbahn werden. Wichtig ist nun, dass das Laub von den Gehwegen beräumt ist. Zur Beseitigung sind die Haus- und Grundstückseigentümer gefragt.
Alles zur Übertragung und dem Umfang der Straßenreinigungspflicht und des Winterdienstes ist in der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt geregelt, veröffentlicht auf der Homepage der Stadt: www.reichenbach-vogtland.de/ Stadt & Bürger/ Satzungen & Verordnungen/ Bau- und Wohnungswesen.