Pressemitteilungen
Pressemitteilung Abwasserzweckverband "Reichenbacher Land"
15.05.2025
Einführung einer Niederschlagswassergebühr im Verbandsgebiet des Abwasserzweckverbandes „Reichenbacher Land“
Abwasserzweckverband „Reichenbacher Land“
Weidig 8
08491 Netzschkau
Einführung einer Niederschlagswassergebühr im Verbandsgebiet des Abwasserzweckverbandes „Reichenbacher Land“
Der Abwasserzweckverband „Reichenbacher Land“ erhebt bisher für die Abwasserentsorgung eine Einheitsgebühr, welche nicht nach Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung unterscheidet. Die Gebühr richtet sich ausschließlich nach dem Trinkwasserverbrauch des einzelnen Anschlussnehmers. Seit der Novellierung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes im Jahr 2004 ist die Erhebung einer getrennten Gebühr für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung gesetzlich vorgeschrieben, wenn im Verbandsgebiet nicht allen Anschlussnehmern die gleichen Anschlussmöglichkeiten für die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser gegeben sind.
Im Rahmen einer vom Staatlichen Rechnungsprüfungsamt durchgeführten überörtlichen Prüfung des Zweckverbandes in den Jahren 2021/2022 wurde im Ergebnis der Abwasserzweckverband noch einmal deutlich aufgefordert, eine Gebührenerhebung für die Niederschlagswasserentsorgung im Verbandsgebiet sicherzustellen. Auf Grund dessen beschloss die Verbandsversammlung am 23.05.2024 (BV 578//1), eine gesplittete Gebühr nach Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung bis spätestens zum 01.01.2027 einzuführen.
Die Trennung einer Gebühr nach Schmutz- und Niederschlagswasseraufkommen ist im Ergebnis eine verursachergerechtere Gebühr als die Einheitsgebühr, da jeder Anschlussnehmer nur für seine tatsächliche Beanspruchung der öffentlichen Anlagen auch Gebühren zu entrichten hat. Die Höhe der Schmutzwassergebühr wird weiterhin auf Basis des Trinkwasserverbrauches festgesetzt. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr richtet sich nach der Größe der versiegelten/ teilversiegelten Flächen, welche abflusswirksam in die öffentlichen Anlagen eingeleitet werden.
Durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr erzielt der Abwasserzweckverband keine Mehreinnahmen, da die gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung des Kostendeckungsprinzips besteht.
Für die Kalkulation einer Niederschlagswassergebühr ist im ersten Schritt die Erfassung aller im Verbandsgebiet vorhandenen abflusswirksamen Flächen notwendig. Dazu hat bereits im März dieses Jahres die Befliegung des Verbandsgebietes stattgefunden. Der Abwasserzweckverband wird bei der Durchführung des Projektes zur Einführung einer gesplitteten Gebühr von der Firma GUD (Gesellschaft für Umweltschutz-Dienste mbH) aus Dresden maßgeblich unterstützt. Im Ergebnis der Befliegung wurden durch die Mitarbeiter/innen der Firma GUD Luftbilder und Orthophotos erstellt, welche derzeit nach den Kriterien überbaute, versiegelte und befestigte Flächen ausgewertet werden. Da anhand der Luftbilder nicht erkennbar ist, in welcher Art und Weise das jeweilige Grundstück tatsächlich das dort anfallende Niederschlagswasser verbringt, ist es unumgänglich, die einzelnen Grundstückseigentümer diesbezüglich konkret zu befragen.
Jeder Grundstückseigentümer innerhalb des Verbandsgebietes wird daher einen Selbstauskunftsbogen zugestellt bekommen, in dem er die Auswertungsergebnisse der Befliegung mitgeteilt bekommt und er die Möglichkeit hat, ergänzende oder korrigierende Angaben, insbesondere die Ableitung des Niederschlagswassers betreffend, auf dem Befragungsbogen vorzunehmen. Ebenfalls sind durch den Adressaten auf dem Bogen Angaben zu eventuell vorhandenen Rückhaltungen (Zisternen, Versickerungsanlagen o.ä.) zu vermerken, da sich dies positiv auf die anrechenbaren Flächen auswirken kann. Auf Grund der Vielzahl der Grundstücke werden die Auskunftsbögen in drei Chargen von Ende Mai bis September versandt werden. Für Fragen oder Unterstützung des Grundstückseigentümers zum Ausfüllen des Bogens wird eine Telefon-Hotline und eine Beratungsstelle vor Ort zur Verfügung stehen. Nach der Einarbeitung aller Rückantworten wird es für jeden Grundstückseigentümer eine Festsetzungsinformation geben, in welcher er vorab die Mitteilung erhält, welche Flächengröße für ihn zur Festsetzung der Niederschlagswassergebühr herangezogen wird.
Die Höhe der Niederschlagswassergebühr kann erst dann ermittelt werden, wenn dem Abwasserzweckverband eine bestätigte Größe aller abflusswirksamen Flächen vorliegt.
Mit Abschluss des sehr aufwändigen Verfahrens wird es im Abwasserzweckverband „Reichenbacher Land“ eine nunmehr gerechtere Gebühr für die Abwasserentsorgung geben.
Der Abwasserzweckverband bittet daher alle Anschlussnehmer des Verbandsgebietes in ihrem eigenen Interesse um eine umfassende Mitwirkung bei der Aufklärung der einzelnen Flächenentwässerung sowie um wahrheitsgemäße Angaben. Alle Angaben werden auf ihre Plausibilität geprüft und der Zweckverband behält sich entsprechende Kontrollen der Grundstücke vor. Natürlich erklärt sich auch der Zweckverband bereit, vor Ort die jeweiligen Anschlussnehmer bei der Aufklärung der Entwässerungssituation im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen.
Nadine Konieczny
Geschäftsführerin