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Verfügungsfonds: Gremium bewilligt Vorhaben, Ideen werden umgesetzt

16.08.2024

Über alle Maßnahmen, die bis zum 30. Juni eingereicht wurden, entschied das vom Stadtrat gebildete Vergabegremium, das aus 14 Reichenbacherinnen und Reichenbachern besteht.

Seit März dieses Jahres gibt es den Verfügungsfonds. Mit einem Zuschuss von 50% (maximal 5.000 Euro) werden Maßnahmen, die zu einer höheren Attraktivität der Innenstadt beitragen, unterstützt.

Über alle Maßnahmen, die bis zum 30. Juni eingereicht wurden, entschied das vom Stadtrat gebildete Vergabegremium, das aus 14 Reichenbacherinnen und Reichenbachern besteht.

Es lagen fünf Anträge zur Entscheidung vor. Sie hatten verschiedene Zielrichtungen. Zu den Projekten im Einzelnen: Beschieden wurden Förderungen für die Veranstaltungsreihe „Gib Deinen SENF dazu“ und den „Kinder- und Umwelt-Theaterworkshop“. Diese Veranstaltungen finden im Kinderkaufhaus statt.

Ein weiterer Antrag umfasst das Zenkergassenfest mit Biermeile.

Die Vogtland Kultur GmbH beantragte Sitzmöglichkeiten am Seiteneingang des Neuberinhauses, um diesen Begegnungsort zu gestalten.

Auch für „Musik im Kinderkaufhaus“ konnte ein Antrag bewilligt werden.

Die bewilligten Projekte haben einen finanziellen Gesamtumfang von 12.170 Euro. Die Fördersumme beträgt die Hälfte, also 6.085 Euro.

Die nächsten Stichtage für weitere Vorhaben

Insgesamt stehen 30.000 Euro aus dem Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ) zur Verfügung.
Wichtig: Das Projekt muss innerhalb des Fördergebiets (siehe Internetseite der Stadt Reichenbach im Vogtland) liegen.
Der Verfügungsfonds soll dabei lokales Engagement von Einzelpersonen und Gruppen unterstützen.
Der Kreativität der Antragsteller sind dabei keine Grenzen gesetzt: die Anschaffung von Spielgeräten, Wegweisern, Sitzgelegenheiten, die Zwischennutzung von Brach-/Freiflächen oder Gebäuden und vieles mehr kann bezuschusst werden. Kurz, alles, was der Reichenbacher Innenstadt und der Öffentlichkeit zugutekommt, hat eine Chance auf Bewilligung.

Die nächsten Stichtage für die Projektanträge sind der 31. Oktober und der 28. Februar 2025.