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Grundsteuer 2025: Bitte keine Zahlung ohne neuen Bescheid

21.11.2024

Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid

Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.

Die Stadt Reichenbach informiert, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide möglicherweise zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren. Die Hauseigentümer wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten.

Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar zunächst.
Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle nach dem 1. Januar ein neuer Grundsteuerbescheid versandt.

Was ist zu tun?

Haben Sie der Stadtverwaltung Reichenbach ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.
Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, ändern Sie diesen bitte.
Zahlungen die auf Grundlage der „alten Bescheide“ bei der Stadt eingehen, werden zurücküberwiesen.