Friedhöfe & Krematorium

Krematorium

Die Mitarbeiter des Krematoriums

  • beraten Angehörige und Bestatter zu allen Fragen der Einäscherung
  • kümmern sich bei Bedarf um den Versand von Urnen innerhalb des Bundesrepublik und auch darüber hinaus ...

  • organisieren die Vermietung der Feierräume für Bestattungsunternehmen und
  • führen Besichtigungen der Räumlichkeiten für alle Interessierten nach Terminvereinbarung durch.

Das Krematorium der Stadt Reichenbach im Vogtland wurde 1930 nach den Plänen des städtischen Architekten Rudolf Ladewig und unter Leitung des Stadtbaurates Wolfgang Rudorf auf dem Gelände des Hauptfriedhofes Reichenbach errichtet.

Gestalterischer Höhepunkt ist eine Bleiglasdecke, die sich über die gesamte Länge der Feierhalle erstreckt und für eine natürliche indirekte Beleuchtung des Raumes sorgt.
Den Eingang ziert die Figur eines nackten Mädchens, das die aufsteigende Seele verkörpert, die beim Übergang vom Leben in den Tod ihr letztes Gewand absteift und sich vom Feuer des Lebens sowie vom irdischem Glück verabschiedet.

Am 17. März 1930 wurden Feierhalle und Krematorium eingeweiht. Eine Woche später erfolgte die erste Einäscherung.

1996 bis 1998 erhielt das Krematorium einen Anbau, in dem sich jetzt moderne, den aktuellen Umweltrichtlinien entsprechende Einäscherungstechnik mit zwei Einäscherungsöfen und einer Abgasreinigungsstrecke befindet.

Neben der Feierhalle gibt es einen kleineren Abschiednahme-, einen Urnenfeierraum sowie einen neu gestalteten Warteraum für Hinterbliebene.

Entgeltordnung für Krematoriumsleistungen

Kommunale Friedhöfe

Im Reichenbacher Stadtgebiet existieren sieben Friedhöfe.

Träger der Friedhöfe in Friesen und Mylau ist die Evangelisch-Lutherische Kirche Mylau.

Alle übrigen unterhält die Stadt Reichenbach.

Hauptfriedhof Reichenbach

Der Reichenbacher Stadtrat beschloss 1875 die Schließung des Trinitatisfriedhofs und die Neuanlage des Hauptfriedhofs an der Zwickauer Straße am damaligen Rande der Stadt.

Am 10.07.1876 erfolgte der erste Spatenstich, eine Woche später die Weihe der neuen Friedhofsanlage und am 01.08.1876 die erste Bestattung.
1877/78 wurden die Friedhofskapelle, eine erste Leichenhalle sowie eine Wohnung für den Totengräber errichtet. Nach zwei Erweiterungen des Hauptfriedhofs in den 1880iger und 1890iger Jahren folgten bis 1930 der Umbau der bestehenden Gebäude mit Anbau eines Krematoriums an die Kapelle nach den Plänen des Stadtarchitekten Rudolf Ladewig. Zwischen 1998 und 2004 wurden die Gebäude des Hauptfriedhofs umfassend saniert.

Die Hauptfriedhof erstreckt sich auf einer Fläche von 67.470m². Auf ihm befinden sich etwa 9.000 Grabstellen

Friedhof Oberreichenbach

Am 30. März 1877, einem Karfreitag, weihte die Gemeinde Oberreichenbach ihren eigenen Friedhof ein. Die Anlage des "Gottesackers" erfolgte auf einem zu diesem Zweck angekauften etwa 11.500 m² großen Feldstück.
Mit der Eingemeindung Oberreichenbachs im 

Jahr 1908 akzeptierte der Reichenbacher Stadtrat den weiteren Bestand des Friedhofs. Die ebenfalls 1877 in zentraler Lage errichtete Kapelle in neugotischem Stil, wurde 1936 mit Stiftungsgeldern umgebaut und mit hölzernen Schnitzereien verziert. Seit der Sanierung der Kapelle zu Beginn der 90iger Jahre, steht diese wieder für Trauerfeiern sowie kirchliche und kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung. Der Oberreichenbacher Friedhof umfasst ca. 350 Gräber.

Friedhof Schneidenbach

Der Schneidenbacher Gottesacker wurde auf einer etwa 5.600 m² großen Fläche auf Unterheinsdorfer Flur angelegt und am 13.08.1876 geweiht.

Mit dem ersten Spatenstich am 12.07.1958 begann die Errichtung einer neuen

Friedhofshalle. Der Bau wurde u.a. mit Geld- und Materialspenden realisiert. Dazu erbrachten Freiwillige rund 1.000 Arbeitsstunden im Rahmen des Nationalen Aufbauwerkes. Die Halle konnte am 07.10.1959 eingeweiht werden.
Von 1994 bis 1997 wurde die Friedhofshalle umfassend rekonstruiert.

Der Schneidenbacher Friedhof umfasst etwa 100 Grabstellen.

Friedhof Cunsdorf

Am 28.11.1876 beschloss der Cunsdorfer Gemeinderat die Anlegung eines eigenen Gottesackers. Seine Weihe folgte am 29.04.1877.

Eine 1878 errichtete Friedhofskapelle musste 1994 abgerissen werden.

Seit 1945 befinden sich auf dem Cunsdorfer Friedhof vier Gräber für Zwangsarbeiter. 

Etwa 100 Grabstellen stehen auf dem 3.500 m² umfassenden Friedhofsgelände zur Verfügung.

Waldfriedhof

Der Waldfriedhof ist die letzte Ruhestätte für 279 sowjetische Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter. Ein großer Teil der Opfer verstarb im Kriegsgefangenenlager an der Waldstraße und wurde bei Nacht und Nebel im angrenzenden Wäldchen, dem Bürgerholz, verscharrt.

Diese Opfer wurden am 05. Dezember 1941 auf dem Waldfriedhof bestattet und 1946 weitere Opfer vom Hauptfriedhof umgebettet.

Nach dem Krieg erhielt der Friedhof einen Ehrenhain sowie einen Obelisk mit Inschrift in russischer Sprache "Den Opfern des Faschismus".

Grabarten

Auf den kommunalen Friedhöfen stehen folgende Arten von Gräbern zur Verfügung:

Erd- oder Urnenreihengrabstätten

Reihengräber sind Grabstätten für Urnen oder Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt werden und in denen jeweils eine Urne oder ein Verstorbener beigesetzt wird. Die Dauer des Nutzungsrechts entspricht der gesetzlichen Ruhezeit von 20 Jahren und ist nicht verlängerbar. 

Erd- oder Urnenwahlgräber

Wahlgrabstellen sind Grabstätten für Urnen oder Erdbestattungen, auch Familiengräber, die von den Angehörigen selbst ausgewählt werden können. Das Nutzungsrecht gilt jeweils 25 Jahre. Eine Verlängerung ist möglich. In einem Erdwahlgrab können neben einer Erdbestattung noch bis zu 2 Urnen beigesetzt werden. Die Urnenwahlgrabstellen sind für 2 oder 4 Urnen vorgesehen. 

Gemeinschaftsanlagen

(nur auf dem Hauptfriedhof und als Gemeinschaftsanlage mit Inschrift auf dem Friedhof Oberreichenbach)

In diesen Grabstätten erfolgen Urnenbeisetzungen oder Erdbestattungen ohne individuelle Kennzeichnung oder mit namentlicher Benennung des Verstorbenen. Die Gemeinschaftsanlage wird von der Friedhofsverwaltung gestaltet und gepflegt. Eine zentrale Ablagefläche für Kränze und Blumen ist vorhanden. Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre.

In Baumgrabstätten erfolgt die Beisetzung im Kronenbereich eines Baumes ohne Benennung des Verstorbenen. Hierfür sind ausschließlich Urnen aus Granulaten zugelassen.

Kindergräber

Die Kindergräber sind für Erdbestattungen oder Urnenbesetzungen von Kindern im Alter von bis zu 2 Jahren vorgesehen und können ausgesucht werden. Die Ruhefrist beträgt 10 Jahre. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf verlängert werden.