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Sachsens Service-Portal - Amt 24
zurück zur ÜbersichtSterbefall / Sterbeurkunde
Allgemeine Informationen
Sterbefälle werden durch die Angehörigen selbst oder in deren Auftrag über ein Bestattungsunternehmen im Standesamt des Sterbeortes zur Anzeige gebracht.
Rechtsgrundlagen
§§ 28 Personenstandsgesetz (PStG)
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis (und wenn vorhanden Reisepass) des Verstorbenen
Nachweis über den Familienstand des Verstorbenen wie:
- Geburtsurkunde bei Ledigen
- Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift vom Familienbuch bei Verheirateten
- Nachweis der Auflösung der Ehe bei Geschiedenen oder Verwitweten durch rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners
Todesbescheinigungen vom Arzt
Online-Antrag
Antragsteller, die Personenstandsurkunden beantragen möchten, können dies online erledigen.
Für die Onlineantragsstellung ist ein Amt24 Servicekonto notwendig. Die Registrierung ist unkompliziert. Anschließend erfolgt die Anmeldung über das Serviceportal.
Die erforderlichen Nachweise/Unterlagen können hochgeladen werden. Die Datenfelder sind nach Anleitung auszufüllen. Die Angaben können jederzeit zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigt werden.
Bitte geben Sie im Feld "Ort angeben" den jeweiligen Ereignisort (Sterbeort bei Sterbeurkunden) an.