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Gewerbesteuer / Hebesatz

Allgemeine Informationen

Die Gemeinden erheben eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen.

Die stehenden Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer in der Gemeinde, in der eine Betriebsstätte zur Ausübung des stehenden Gewerbes unterhalten wird. Befinden sich Betriebsstätten desselben Gewerbebetriebs in mehreren Gemeinden oder erstreckt sich eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden, so wird die Gewerbesteuer in jeder Gemeinde nach dem Teil des Steuermessbetrags erhoben, der auf sie entfällt. Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag.

Hebesatz:

410 vom Hundert

für die Stadt Reichenbach und Ortsteile

Rechtliche Grundlagen

Gewerbesteuergesetz (GewStG)

Haushaltssatzung der Stadt Reichenbach