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Auskunftssperren / Übermittlungssperren

Allgemeine Informationen

Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen, wenn Sie glaubhaft machen können, dass eine Weitergabe Ihrer Meldedaten an andere Personen eine Gefahr für Ihr Leben, Ihre Gesundheit, Ihre persönliche Freiheit oder Ähnliches herbeiführt (Auskunftssperren). Daneben besteht für Sie auch die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Meldedaten im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen (Auskunft an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen), an Presse oder Rundfunk, Alters- und Ehejubiläen und zur Herausgabe an Einwohnerbücher Ihrer Gemeinde oder ähnlichen Nachschlagewerken zu widersprechen (Übermittlungssperren).

Hinweise

Die Auskunftssperre endet mit dem Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres. Für eine Verlängerung ist ein erneuter Antrag erforderlich. Übermittlungssperren sind unbefristet.

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)

Erforderliche Unterlagen

  • soweit vorhanden Personalausweis oder Reisepass
  • eventuell Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben wie z.B. polizeiliche oder gerichtliche Verfahren (Auskunftssperre)

Formulare und Onlinefunktionen

Unter folgendem Links finden Sie die Onlineformulare zum gewünschten Vorgang:

Auskunftssperre beantragen

Zum Abschluss des Vorgangs ist Ihr persönliches Erscheinen im Bürgerbüro erforderlich.

Mit dem Vorab übermittelten Daten kann Ihr Anliegen schneller bearbeitet werden.

Bei der Vorsprache informieren Sie den Mitarbeiter über den von Ihnen ausgelösten Onlinevorgang.

Übermittlungssperre beantragen

Zur Eintragung der Übermittlungssperre ist keine Vorsprache im Bürgerbüro erforderlich.

Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die Eintragung der Übermittlungssperre.

Bearbeitungszeit

Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen sofort.