Wahlen

Am 9. Juni 2024 finden die Europawahl und die Kommunalwahlen in Sachsen statt.
Gewählt werden bei den Kommunalwahlen der Kreistag des Vogtlandkreises, der Stadtrat der Stadt Reichenbach im Vogtland sowie die Ortschaftsräte in den Ortsteilen.

Am 1. September 2024 findet die Wahl zum 8. Sächsischen Landtag statt. 

Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024

Informationen des Bundeswahlleiterin zur Europawahl

https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html

Wahl zum Kreistag des Vogtlandkreises am 9. Juni 2024

Informationen der Kreiswahlleiterin zur Kreistagswahl

https://www.vogtlandkreis.de/B%C3%BCrgerservice-und-Verwaltung/Sonderthemen/Wahlen-2024/Kreistagswahl/

Wahl zum Stadtrat und zu den Ortschaftsräten in der Stadt Reichenbach im Vogtland am 9. Juni 2024

Die öffentliche Bekanntmachung der Wahl zum Stadtrat und zu den Ortschaftsräten erfolgte am 08. März 2024.

Der einheitliche Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 9. April 2024 die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl zum Stadtrat und zu den Ortschaftsräten geprüft und über deren Zulassung oder Zurückweisung entschieden. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 10. April 2024.

Die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse erfolgt in der nächsten Sitzung des einheitlichen Gemeindewahlausschusses am 13. Juni 2024, um 17:00 Uhr im Ratssaal, Markt 1 in 08468 Reichenbach im Vogtland.

Briefwahl zur Europawahl und Kommunalwahlen

Wahlberechtigte für die Wahl zum Europäischen Parlament und den Kommunalwahlen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis zum 19. Mai 2024 eine gemeinsame Wahlbenachrichtigung. Bei Rückfragen und Auskünften zu barrierefreien Wahlräumen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Stadt Reichenbach im Vogtland unter der Rufnummer 03765 524-3434. Eine Wahlraumsuche ist ebenfalls unter dem Link Online-Wahlscheinantrag möglich.

Wenn Sie durch Briefwahl an den Wahlen teilnehmen oder die Stimmabgabe in einem anderen Wahlraum des Wahlgebiets tätigen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein.

Für die Beantragung eines Wahlscheins füllen Sie den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und übergeben diese dem Bürgerbüro, Markt 7 in 08468 Reichenbach im Vogtland. Der Antrag kann ebenfalls per Fax unter 03765 524-83434 oder per E-Mail an buergerbuero@reichenbach-vogtland.de gestellt werden oder Sie stellen den Antrag über den Online-Wahlscheinantrag. Die Daten im Online-Antrag werden in einem sicheren Verfahren an das Bürgerbüro übertragen.

Sobald der Wahlbehörde alle notwendigen Briefwahlunterlagen vorliegen, erhalten Sie diese gemeinsam mit dem Wahlschein auf dem Postweg.
Die Unterlagen können auch persönlich im Bürgerbüro oder durch Bevollmächtigte abgeholt werden. Bei Vollständigkeit der vorliegenden Briefwahlunterlagen kann bei Abholung durch den Antragsteller auch im Bürgerbüro Vorort gewählt werden.

Wer für eine andere Person Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder im Bürgerbüro abholt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Der Bevollmächtigte darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Wahlscheinanträge werden bis zum 07. Juni 2024, 18:00 Uhr entgegengenommen; bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr.

Bitte beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig und beachten Sie die Postlaufzeiten von regulär drei Werktagen. Daher empfehlen wir vor Ablauf der Frist eine persönliche Antragstellung bzw. Abholung der Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro der Stadt Reichenbach im Vogtland.

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, 09. Juni 2024, bis 18:00 Uhr in der Stadtverwaltung Reichenbach im Vogtland, Markt 1 in 08468 Reichenbach im Vogtland zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse eingegangen sein.

Die Abgabe der verschlossenen Wahlbriefe im Wahllokal ist nicht möglich!

Wahl zum 10. Europäischen Parlament

Absenkung des Wahlalters

Das Alter für die Wahlberechtigung bei den Europawahlen wurde erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 Jahre auf 16 Jahre herabgesetzt.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen derübrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Weitere Hinweise und Informationen zur Europawahl 2024 finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html

Kommunalwahlen (Kreistags-/Stadtrats-/Ortschaftsratswahlen)

Das Alter für die Wahlberechtigung bei den Kommunalwahlen bleibt unverändert                  bei 18 Jahren.

Wahlberechtigt sind deutsche Bürgerinnen und Bürger sowie ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet ihren Hauptwohnsitz haben.

Auf der Wahlbenachrichtigung, welche den Wahlberechtigten bis spätestens 19. Mai 2024 übersandt wird, sind der Wahlraum und der Wahlbezirk angegeben, in dem die oder der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis erfasst ist.

Folgendes gibt es bei den Wahlräumen zu beachten:

  • Wahlbezirk 110:

Der Wahlraum für den Wahlbezirk 110 (ehemals Begegnungsstätte Reichenbach, Nordhorner Platz 3, 08468 Reichenbach im Vogtland) befindet sich ab sofort im Gebäude der Wohnungsbaugenossenschaft Reichenbach e.G., Dammsteinstraße 42 in 08468 Reichenbach im Vogtland.

  • Wahlbezirk 118:

Aufgrund der durchzuführenden Ortschaftsratswahl in der Ortschaft Obermylau wurde ausschließlich für den Wahltag 09. Juni 2024 der Wahlbezirk 118 erneut gebildet. Der Wahlraum des Wahlbezirkes 118 befindet sich in der Feuerwache Obermylau, Versammlungsraum, Dorfmitte 3C in 08499 Reichenbach im Vogtland OT Obermylau.

Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht!

Zur ordnungsgemäßen Durchführung beider Wahlen werden Bürgerinnen und Bürger gesucht, die in einem Wahlvorstand als Wahlhelfer ehrenamtlich mitarbeiten möchten.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand erhalten die Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld, in Abhängigkeit der am Wahltag ausgeübten Funktion im Wahlvorstand. Zu den Europa- und Kommunalwahlen erhalten der Wahlvorsteher, der Schriftführer und deren Stellvertreter 50 Euro, die Beisitzer erhalten 40 Euro.

Die ehrenamtlichen Wahlhelfer begleiten in einem Wahllokal den Ablauf der Wahlhandlung und zählen die Wahlergebnisse für ihren Wahlbezirk der jeweiligen Wahl aus. Der Wahlvorsteher teilt zwei Schichten ein, eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht. Ab 18:00 Uhr treffen sich alle Mitglieder des Wahlvorstandes zum Auszählen und Feststellen der Wahlergebnisse in ihrem Wahllokal.
Zusätzlich werden Briefwahlvorstände gebildet, in denen die Auszählung der Briefwahl vorgenommen wird.
Der Wahlhelfereinsatz endet nach Ermittlung aller Wahlergebnisse im Wahlbezirk.

Am Sonntag, dem 09. Juni 2024, kann es aufgrund mehrerer verbundener Wahlen und unterschiedlicher Ermittlungen der Wahlergebnisse zu einem größeren zeitlichen Aufwand kommen und sollte entsprechend eingeplant werden.

Jede wahlberechtigte Bürgerin und jeder wahlberechtigter Bürger, welche/r nicht selbst zur Wahl steht bzw. zur Vertrauensperson (oder dessen Stellvertreter) für einen Wahlvorschlag benannt wurde, kann für die anstehende Wahl Wahlhelfer werden. Besondere Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.

Wenn Sie und durch Ihre Mitarbeit im Wahlvorstand unterstützen möchten oder Rückfragen zur Wahlhelfertätigkeit haben, dann wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Reichenbach im Vogtland
Frau Gritt Seiler
Raum 309
Markt 1
08468 Reichenbach im Vogtland
Telefon: 03765 524-1031
E-Mail:   seiler.gritt@reichenbach-vogtland.de

Eine digitale Wahlhelferbewerbung ist über den Link in der rechten Spalte auf dieser Seite der Homepage ebenfalls möglich.

Wir freuen uns auf Ihre Bereitschaft, in den Wahlvorständen der Stadt Reichenbach im Vogtland mitzuarbeiten.