Pressemitteilungen
Höhenfeuer – bitte bis 26. April im Ordnungsamt anmelden
17.04.2024
Die Anzeige kann formlos erfolgen. Alternativ kann zur Anzeige der Vordruck aus dem Bürgerservice der Stadt Reichenbach „Bürgerservice – Abbrennen offene Feu-er/Höhenfeuer“ unter www.reichenbach-vogtland.de verwendet werden.
Die Höhenfeuer müssen bis spätestens Freitag, 26. April 2024, schriftlich in der Abteilung Ordnungswesen der Stadtverwaltung Reichenbach, Markt 6, angezeigt werden (Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Reichenbach im Vogtland als Ortspolizeibehörde zugleich als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Reichenbach/Heinsdorfergrund vom 29.12.2016, § 9 Abbrennen offener Feuer).
Für die Einwohner der Gemeinde Heinsdorfergrund erfolgt die Anzeige der Höhenfeuer in der Gemeindeverwaltung, Reichenbacherstraße 173, OT Oberheinsdorf.
Folgende Angaben sind erforderlich
Die Anzeige kann formlos erfolgen. Alternativ kann zur Anzeige der Vordruck aus dem Bürgerservice der Stadt Reichenbach „Bürgerservice – Abbrennen offene Feu-er/Höhenfeuer“ unter www.reichenbach-vogtland.de verwendet werden.
Bei der Anzeige sollen der genaue Standort der Feuerstelle sowie die Verantwortlichen für die Durchführung und Ansprechpartner mit Telefonnummer genannt werden.
Beim Abbrennen, aber auch schon in der Phase der Errichtung, sind die üblichen Re-geln des Brandschutzes zu berücksichtigen.
Das sind: der ausreichende Abstand zu brennbaren Gegenständen und Einrichtungen, Wind-stärke und Windrichtung; geeignete Löschgeräte müssen bereitgestellt werden; die ordnungs-gemäße Nachkontrolle (Beräumung der Feuerstelle).
Was darf als Brennstoff verwendet werden?
Als Brennstoff darf nur naturbelassenes Holz (z.B. Äste, Baum-, Strauch und Hecken-schnitt) verwendet werden. Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art ist gemäß § 4 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz verboten. Keinesfalls dürfen alte Fenster, Spanplatten, behandelte Platten, imprägniertes und lackiertes Holz (z.B. Gartenzäune, mit anhaftenden Farbresten oder Holzschutzmitteln, Dachbalken, Schalungsmaterial) oder gar Altreifen, Baustellenabfälle, Kunststoffe oder Folien verbrannt werden. Ebenfalls dürfen keine Treibstoffe oder gar Altöl, Chemikalien, Teer- und Gummimaterialien zu-gegossen werden. Durch das Verbrennen dieser gefährlichen Abfälle werden erhebliche Schadstoffe freigesetzt.
Zum Schutz der Tiere, wie Kleinsäuger und Vögel, darf das Brennmaterial frühestens 72 Stunden vor dem Verbrennen aufgeschichtet werden.
Bei erhöhter Waldbrandgefahr können Feuer in Waldnähe untersagt werden.
Die Abfallbehörde des Landratsamtes des Vogtlandkreises, die Abteilung Ordnungswesen der Stadt sowie die Feuerwehren werden ausgewählte Standorte von Höhenfeuern kontrollieren.
Ihre Fragen
Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Ordnungswesen der Stadt Reichenbach, Markt 6, Zimmer 404, Tel.: 524-3032, –3033.
Anmeldungen der Höhenfeuer sind auch über folgende E-Mail:
gradler@reichenbach-vogtland.de oder melzer@reichenbach-vogtland.de möglich.