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Allgemeine Informationen
Kurzbeschreibung der Leistung
Förderung von Maßnahmen nach dem Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost, Fördergebiete Innenstadt / "Grüne Stadthaussiedlung"
Gefördert werden können (lt. VwVStBauE) Aufwertungsmaßnahmen.
Ordnungsmaßnahmen, z.B. Schaffung von Grünbereichen, Verbesserung des öffentlichen Wohnumfeldes, Stilllegung der Erschließung, Herstellung öffentlicher Parkierungsanlagen
- Rückbaumaßnahmen
- Rückbau dauerhaft nicht mehr benötigter Wohngebäude
- Sicherungsmaßnahmen
- Nachhaltige Sicherung erhaltenswerter Bausubstanz
Hinweise
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Rechtsgrundlagen
Verwaltungsvorschrift über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung vom 20. August 2009 (VwV StBauE)
Baugesetzbuch, §§ 171a-d, dritter Teil Stadtumbau, BauGB
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Das Grundstück muss sich in einem der Fördergebiete befinden.
Das betreffende Vorhaben entspricht den Zielen des Stadtentwicklungskonzeptes.
Über die Fördermittelausreichung entscheidet der Technische Ausschuss der Stadt Reichenbach.
Zwischen dem Bauherren/Eigentümer und der Stadt Reichenbach wird eine Durchführungsvereinbarung abgeschlossen.
Mit der zu fördernden Baumaßnahme darf vor Abschluss des Vertrages nicht begonnen werden.
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Sanierungsträger der Stadt Reichenbach
KEWOG
Kommunale Entwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft mbH
Geschäftsstelle Reichenbach
Kirchgasse 6
08468 Reichenbach im Vogtland
Herr Ludewig