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zurück zur ÜbersichtSanierungsgebiet - Erhebung von Ausgleichsbeiträgen gemäß §§ 152 ff. BauGB
Reichenbach "Sanierungsgebiet 1 (Stadtzentrum)"
Allgemeine Informationen
Da die Stadt Reichenbach die Sanierungsmaßnahme im Sanierungsgebiet 1 (Stadtzentrum) im vereinfachten Sanierungsverfahren nach § 142 (4) BauGB durchführt, werden keine Ausgleichsbeiträge erhoben.
Kontakt: Christin Vogt, Abt. Stadtentwicklung/Stadtplanung
Mylau - Sanierungsgebiet "Stadtkern"
Allgemeine Informationen
Da die Sanierungsmaßnahme im Sanierungsgebiet Mylau "Stadtkern" im umfassenden Sanierungsverfahren nach §§ 152 ff. BauGB durchführt, werden Ausgleichsbeiträge erhoben.
Kontakt: Christin Voigt, Abt. Stadtentwicklung/Stadtplanung
und
Kerstin Lenk, Abt. Bauverwaltung/Liegenschaften/Gebäudemanagement