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zurück zur ÜbersichtSächsischer Familienpass
Allgemeine Informationen
Der Sächsische Familienpass berechtigt die Inhaber, mit ihren Kindern unentgeltlich bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen - Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser - zu besuchen.
Der Antrag wird von der zuständigen Wohnortgemeinde ausgestellt.
Hinweise
Berechtigter Personenkreis:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern
- Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern
- Familien mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind (mind. GdB 50%), wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Erforderliche Unterlagen
- Kindergeldbescheid
- Reisepass oder Personalausweis des Antragstellers
Gebühren
gebührenfrei
Bearbeitungszeit
Nach Vorliegen aller Unterlagen erfolgt die Ausstellung des Sozialpasses.