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Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse nach § 46 StVO

Allgemeine Informationen

 Ausnahmegenehmigungen und/oder eine Erlaubnisse werden unter anderem erteilt:

  • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
  • vom Sonntagsfahrverbot,
  • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
  • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen oder Anordnungen erlassen sind.

Rechtsgrundlagen

§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Gebühren

gemäß Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), in der Regel ab 20,00 Euro