Bürgerservice A - Z
Sachsens Service-Portal - Amt 24
zurück zur ÜbersichtAusnahmegenehmigungen und Erlaubnisse nach § 46 StVO
Allgemeine Informationen
Ausnahmegenehmigungen und/oder eine Erlaubnisse werden unter anderem erteilt:
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonntagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen oder Anordnungen erlassen sind.
Rechtsgrundlagen
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Gebühren
gemäß Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), in der Regel ab 20,00 Euro
Formulare
Parkerleichterung für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "aG" oder "BL" gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11
Parkerleichterung für Schwerbehinderte ohne bestätigtes Merkzeichen "aG" gemäß § 46
Erteilung eines Bewohnerparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO
Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot)