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zurück zur ÜbersichtAufwendungsbeihilfe für Neugeborene (Babybegrüßungsgeld)
Allgemeine Informationen
Die Stadt Reichenbach heißt ihre jüngsten Bürger herzlich willkommen und unterstützt besondere Anschaffungen zum Wohle des Kindes mit einem Zuschuss bis zu einer Höhe von 150,00 €.
Hinweise
Zuwendungsempfänger sind Eltern, deren Kind im eigenen Haushalt lebt. Die Sorgeberechtigten müssen mit Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten vor der Geburt des Kindes in der Stadt Reichenbach im Vogtland gemeldet sein. Die Aufwendungsbeihilfe muss bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes beantragt werden. Der Zuschuss wird nicht für die Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhaltes gewährt.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis des / der Sorgeberechtigten
- Sonstige Nachweise über die Sorgeberechtigung > Dies gilt insbesondere bei Adoptiv- und Pflegekindern, bei minderjährigen Sorgeberechtigten oder öffentlichen Institutionen, denen die Personensorge übertragen ist
- Zahlungsbelege über Anschaffung(en), die unmittelbar für das Kind verwendet werden
Unter Umständen können weitere Unterlagen angefordert werden.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel drei Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen.